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Verwaltungsleistungen

Förderkredit "Umwelt- und Verbraucherschutz" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Nr. 253

Der Rentenbank ist eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der Agrar- und Ernährungswirtschaft wichtig. Sie stellt daher mit diesem Förderprogramm zinsgünstige Darlehen für Finanzierungszwecke zur Verfügung, die unter anderem zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Minderung von Emissionen und zur Verbesserung des Verbrauchervertrauens beitragen. Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.

Welche Vorhaben werden finanziert?

Senkung des Energieverbrauchs in der Ernährungswirtschaft
Zum Beispiel Umstellung der Produktionsprozesse, Steuerungstechnologie, Druckluft-, Kälte-, Wärmetechnologie auch Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung, Beleuchtung sowie Gebäudedämmung. Die Maßnahmen müssen Bestandteil eines Konzeptes zur Energieeinsparung sein.

Minderung von Emissionen
Zum Beispiel Wasser sparende Technologien / Abwasseraufbereitungsanlagen, Filtertechniken in der Ernährungswirtschaft.

Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes
Zum Beispiel Investitionen in die regionale Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Investitionen von Unternehmen der Ernährungswirtschaft in die Verarbeitung und Vermarktung von ökologisch erzeugten Rohstoffen, Investitionen zur Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität in der Ernährungswirtschaft.

Touristische Angebote
Investitionen in den »Urlaub auf dem Bauernhof« oder ähnliche touristische Angebote, die in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsweisen angeboten werden.

Grundsätzlich stehen die Förderdarlehen in diesem Programm auch zur Refinanzierung von Leasingobjekten zur Verfügung.

Tipp: Investitionen von Primärproduzenten in die Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte können aus dem Programm "Nachhaltigkeit« gefördert werden.

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen,
  • der Erwerb von Betriebsmitteln,
  • Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur,
  • sowie Investitionen in Erneuerbare-Energie-Anlagen, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 2014 (EEG) gefördert werden.

Konditionen

Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen

Höhe
bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

Finanzierungsanteil
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung
100 Prozent

Laufzeit
4 bis 30 Jahre

Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden

Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre

Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

Hinweise:

  • Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm sind nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, Artikel 17 freigestellt und können Beihilfen enthalten.

  • Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

Ansprechstelle

Kreditinstitut (Hausbank)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • kleine und mittlere Unternehmen KMU)
    der Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • forstwirtschaftliche Unternehmen

Fördervoraussetzungen

Die geplanten Investitionen dienen

  • der Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder
  • einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.

Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs müssen Bestandteil eines Konzeptes zur Energieeinsparung sein.

Verfahrensablauf

Das Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank. Diese berät Sie, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt und reicht den Antrag bei der Rentenbank ein.

  • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
  • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

Fristen

  • Beantragung vor Beginn Ihres Vorhabens.
  • Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2024

Kosten (Gebühren)

  • Kreditzinsen
  • Bearbeitungsgebühr
    • Darlehenssumme <= EUR 125.000: bis zu 1 %
    • Darlehenssumme > EUR 125.000: max. EUR 1.250

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank. 25.10.2021

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