Fahrerlaubnis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
Allgemeine Informationen
Bei allen Verfahren rund um die Fahrerlaubnis können Sie den Stand der Bearbeitung bei der Fahrerlaubnisbehörde telefonisch, persönlich und in vielen Fällen per E-Mail erfragen.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich telefonisch, persönlich oder per E-Mail an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren)
keine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 30.06.2022
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Weiterführende Informationen
- Fahrerlaubnisse und Führerscheine
Amt24-Informationen
Rechtsgrundlage
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)