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Verwaltungsleistungen

Fahrzeugverkauf anzeigen

Allgemeine Informationen

Wenn ein Fahrzeug den Eigentümer wechselt (auch bei z.B. Schenkung oder Leasing-Rückgabe), ist der bisherige Halter oder dessen Vertreter dazu verpflichtet, dies unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen.

Es wird dem bisherigen Halter des Fahrzeuges im Fall des Verkaufs oder einer Schenkung dringend empfohlen, das Fahrzeug vor Übergabe an den neuen Eigentümer selbst abzumelden. Ist der neue Eigentümer mit der Zulassung des Fahrzeuges auf eine andere Person säumig, können dem alten Besitzer Nachteile entstehen. 

Weitere Informationen:

Verfahrensablauf

Es genügt, wenn Sie als Halter die Veräußerungsanzeige mit der Post an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde schicken. In der Regel reicht hierfür eine formlose Mitteilung mit den unten genannten Angaben. Hat die Behörde für diese Anzeige allerdings ein Formular eingeführt, müssen Sie dieses verwenden. Erkundigen Sie sich daher, ob die Behörde ein Formular verlangt oder nicht.

Hinweis! Die Kfz-Steuerpflicht endet erst mit Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges oder Umschreibung auf einen neuen Halter und nicht bereits mit Übersendung der Veräußerungsanzeige/ des Kaufvertrages.

Fristen

Die Veräußerung eines Fahrzeugs müssen Sie unverzüglich der Zulassungsbehörde melden.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss Folgendes enthalten:

  • Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers
  • Empfangsbestätigung des Erwerbers über die Aushändigung der Fahrzeug-Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
    • amtliche Kennzeichen
    • gegebenenfalls Abmeldebestätigung (wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde)