Fischereischein beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie die Fischerei ausüben, müssen Sie einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich führen. Der Fischereischein wird auf Antrag ausgestellt und ist in der Regel von lebenslanger Geltungsdauer.
Für Jugendliche ohne Sachkundenachweis ist die Ausstellung eines Jugendfischereischeines möglich. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr besteht für Jugendliche mit Sachkundenachweis bereits die Möglichkeit, einen Fischereischein auf Lebenszeit zu beantragen.
- Mit dem Fischereischein können Sie in allen Bundesländern fischen.
- Wenn Sie mit der Handangel an bewirtschafteten Anlagen fischen, benötigen Sie keinen Fischereischein, sofern der Anlagenbesitzer bestimmten Anforderungen nachkommt.
Voraussetzungen
Sachkundenachweis: in der Regel durch eine bestandene Fischereiprüfung
Verfahrensablauf
Falls Sie noch nicht über einen Sachkundenachweis verfügen, melden Sie sich bitte zunächst zum Vorbereitungslehrgang an (in der Regel beim Anglerverband vor Ort). Über den Lehrgangsleiter beantragen Sie die Teilnahme an der Fischereischein-Prüfung (Formular online abrufbar).
Beantragung
- Die Erteilung des Fischereischeins beantragen Sie mit dem Antragsformular entsprechend Ihres Wohnortes. Formulare beziehen Sie online über Amt24 oder über die Themenseite des LfULG.
- Legen Sie Ihrem Antrag das Zeugnis der bestandenen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis bei.
- Die zuständige Stelle sendet Ihnen die Rechnung für den Fischereischein zu. Erst nach Bezahlung der Rechnung wird Ihnen dieser ausgestellt und zugesandt.
Änderung, Verlängerung, Ersatz
- Änderungen, Verlängerungen und Ersatz Ihres Fischereischeins beantragen Sie ebenfalls schriftlich mit dem allgemeinen Antragsformular.
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag (Formular)
- aktuelles farbiges Passbild
- Zur Identifikation Ihrer Person werden folgende Angaben benötigt, die Sie mit der Kopie eines amtlichen Personaldokuments belegen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse, Lichtbild. Für die Ausstellung eines Fischereischeins nicht benötigte Daten dürfen Sie schwärzen.
- bei Ersterteilung: Zeugnis der Fischereiprüfung
- für den Besonderen Fischereischein: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "H" oder Nachweis einer geistigen Behinderung, die allein einen Grad der Behinderung von 50 bedingt
(Fischereischein / Prüfungszeugnis im Original oder als beglaubigte Kopie)
Fristen
Gültigkeit
- allgemein: lebenslang
- Jugendfischereischein: 9. - 16. Lebensjahr
- Gastfischereischein: 1 - 6 Monate
Kosten (Gebühren)
- Fischereischein: EUR 34,00
- Besonderer, Jugend-, Gastfischereischein: EUR 7,00
Hinweise (Besonderheiten)
Erlaubnisschein (Angelberechtigung)
Neben dem Fischereischein benötigen Sie jeweils noch eine Erlaubnis des Eigentümers oder Pächters, in dessen Gewässer Sie mit Angel oder Senke fischen wollen.
Rechtsgrundlage
- Sächsisches Fischereigesetz (SächsFischG)
- Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) - Lfd. Nr. 38 Tarifstelle 1.1 und 1.2
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 06.10.2020
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Weiterführende Informationen
- Fischereischein - Lehrgang - Prüfung
- Fischfang ohne Fischereischein an Angelgewässern
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Bearbeitungsdauer
bei erhöhtem Aufkommen bis zu vier Wochen