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Verwaltungsleistungen

Hochschulstudium, Direktbewerbung (ausländische Studienbewerber EU, EWR) - Zulassungsantrag stellen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Studienbewerber / Studienbewerberin aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - Island, Liechtenstein, Norwegen - kommen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag direkt bei der Hochschule, an der Sie später das Studium aufnehmen möchten, oder bei Hochschulstart.

Ansprechstelle

Hochschule, an der Sie studieren möchten, oder Hochschulstart

-> Amt24-Behördenwegweiser

(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule" oder "Universität" und den Standort ein.)

Voraussetzungen

  • ein der deutschen Hochschulreife ("Hochschulzugangsberechtigung") gleichwertiger Bildungsstand: durch Nachweise oder Feststellungsprüfung
  • Sprachkenntnisse
  • Erfüllung hochschulspezifischer Anforderungen

Verfahrensablauf

Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt schriftlich oder elektronisch.

  • Füllen Sie den Antrag und alle weiteren Bewerbungsunterlagen vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
  • Reichen Sie den Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle der Hochschule, die über die Zulassung entscheidet, oder Hochschulstart ein. Achten Sie auf die fristgemäße Zustellung.
  • Sie erhalten einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.

Zulassungsbescheid

Der Bescheid enthält Angaben über die Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.

Ablehnungsbescheid

Sie erfahren, auf welcher Rangposition nach Durchschnittsnote und Wartezeit Sie sich befinden und erhalten Angaben zum Nachrückverfahren. Durch das Nachrückverfahren besteht die Möglichkeit, dass Sie trotz einer Ablehnung kurzfristig einen Studienplatz erhalten. Dies ist der Fall, wenn Bewerberinnen oder Bewerber, die eine Zulassung bekommen, diese nicht in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • einschließlich der zugehörigen Listen mit Einzelnoten:
    • Abschlüsse, die im Herkunftsland ein Hochschulstudium ermöglichen (zum Beispiel Matura, Bakkalaureat, School-Leaving-Certificate, General-Certificate of Education GCE)
    • erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse (auch von Colleges, Akademien)
  • Bescheinigungen beziehungsweise Zeugnisse über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und soweit vorhanden Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
  • bei einem deutschsprachigem Studiengang: Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
  • eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung

Hinweis: Über die Vorlage weiterer Unterlagen unterrichtet Sie die jeweilige Hochschule oder Hochschulstart.

Fristen

Zulassungsantrag: rechtzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist

Wenden Sie sich daher frühzeitig an das Akademische Auslandsamt der Hochschule, an der Sie studieren möchten und informieren Sie sich dort über die entsprechenden Kosten und Fristen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 04.04.2023

Kosten (Gebühren)

keine