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Hundebeißvorfall melden

Hundebeißvorfall melden

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Kommt es zu Beißvorfällen durch einen Hund, kann dieser unter Umständen wegen seiner gesteigerten Aggressivität als Gefährlicher Hund im Einzelfall durch das Landratsamt Vogtlandkreis eingestuft werden. In diesem Fall gelten für die Hundehaltung künftig strenge Vorschriften, wie zum Beispiel Anlein- und Maulkorbpflicht, der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung sowie das Anbringen eines Warnschildes am Grundstücks- oder Wohnungszugang. Sollte sich der Halter des gesetzlich eingestuften gefährlichen Hundes nicht an die geltenden Regeln halten, kann dieser mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € bestraft werden. Bei wiederholten Verstößen kann die Haltung des Hundes untersagt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Ob die Notwendigkeit für eine Einstufung als Gefährlicher Hund im Einzelfall vorliegt, wird nach ausgiebiger Prüfung des Sachverhaltes entschieden. Dabei ist nicht entscheidend, wie sich ein Hund bei einem eventuell nachträglich durchgeführten Vororttermin verhält, sondern alleinig der Hergang des Vorfalles selbst. Als aggressiv gilt ein Hund, der einen Menschen oder ein Tier geschädigt hat, ohne dazu provoziert worden zu sein. Die Vorschriften setzen voraus, dass der Hund sich gegenüber einem Menschen oder Tier unangemessen aggressiv verhalten hat, ohne durch provozierende Umweltreize zur Aggression veranlasst worden zu sein. Sie erfasst auch Hunde, die bei einer Provokation über eine angemessene Verteidigungshaltung, das heißt über ein normales Verhalten hinaus eine unangemessene Angriffshaltung gegen eine Person oder ein anderes Tier entwickeln. Das unangemessene Aggressionsverhalten eines Hundes muss aufgrund eines konkreten Schadensvorfalls erwiesen sein.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Es steht ein Anzeigeformular zum Download bereit, auf welchem alle erforderlichen Angaben ersichtlich sind. Wichtig sind hierbei genaue Angaben zu Hundehalter und Geschädigtem (jeweils mit kompletter Anschrift), und ärztliche beziehungsweise tierärztliche Unterlagen oder auch Fotos, welche das Ausmaß der entstandenen Verletzung dokumentieren.

Fristen

Fristen

Das GefHundG schreibt keine Meldefrist vor. Jedoch empfiehlt es sich, derartige Vorfälle unverzüglich zu melden.

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise (Besonderheiten)

Stellt sich im Rahmen der Prüfung des Sachverhaltes heraus, dass ein Hund nicht als Gefährlicher Hund im Einzelfall eingestuft wird, können in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde dennoch erforderliche Anordnungen (zum Beispiel ausbruchsichere Unterbringung) erlassen werden, die einer möglichen Gefahr für Menschen und Tiere entgegenwirken.

Beschwerden bezüglich der allgemeinen Hundehaltung sind nicht an uns, sondern direkt an das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu richten, in welcher der Hund gehalten wird.

Rechtsgrundlage