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Verwaltungsleistungen

InnoStartBonus, Bewerbung einreichen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für innovative Unternehmensgründungen nach der Richtlinie "InnoStartBonus"

Der Freistaat Sachsen fördert poten­zielle Gründer* mit innova­tiven Geschäfts­ideen im Rahmen eines Wettbewerbs nach Förder­aufruf.

Als innovativ gelten Geschäftsideen, wenn diese der Reali­sierung von etwas Neuem mit Markt­po­tenzial dienen oder Neuerungen beinhalten, die eine wesent­liche Verbes­serung von Produkten, Dienst­leis­tungen, Verfahren, Prozessen oder Geschäfts­mo­dellen mit einem gestei­gerten Kunden­nutzen hervorruft.

Konditionen

Art der Förderung
Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)

Höhe

  • EUR 1.000 im Monat zzgl. EUR 100,00 für jedes unterhaltspflichtige Kind

Auszahlung

  • Monatliche Auszahlung pro Gründer für die Zeit vor der Gründung (max. sechs Monate)
  • Auszahlung der Raten in einer Summe für die Zeit nach der Gründung erst bei Nachweis der Gründung (bis max. zum zwölften Monat des Förderzeitraumes)

Hinweise:

  • Liegt bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach Beginn der ersten Auszahlung kein Nachweis der Gründung des Unternehmens vor, wird die zweite Rate nicht mehr gewährt und ausgezahlt.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Weitere Informationen

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind potenzielle Gründer ab 18 Jahren mit innovativen Geschäftsideen und dem Ziel einer tatsächlichen Unternehmensgründung innerhalb von zwölf Monaten.
  • Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht gegründet sein.
  • Das neu zu gründende Unternehmen muss seinen Sitz in Freistaat Sachsen haben.
  • Die Förderung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden, eine Förderung für verschiedene Gründungsvorhaben ist ausgeschlossen.

Verfahrensablauf

Als Gründer reichen Sie bis zum Stichtag bei futureSAX ein Ideenpapier auf der Basis eines online-basierten Fragebogens ein.

  • Auf der Grundlage des Ideenpapiers und einer persönlichen Präsentation durch die Gründer wird die Förderwürdigkeit der Idee bewertet.
  • Nach dem positiven Votum für die Förderwürdigkeit ist die förmliche Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank notwendig.
  • Die futureSAX GmbH begleitet die Gründer während des Förderverfahrens und vereinbart Begleittermine, die verpflichtend sind.
  • Spätestens drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes ist ein Verwendungsnachweis (Sachbericht) bei der SAB einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • persönliche Angaben
  • Beschreibung des Vorhabens (Ideenpapier)

Fristen

  • Bewerbungszeitraum: Corona-bedingt offen (Voranmeldung möglich)
  • Unternehmensgründung: innerhalb von zwölf Monaten nach Antragstellung.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch futureSAX - die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen. 24.08.2021