Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen, Programmteil 1 (Darlehen)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Innovationsförderung der Landwirtschaftlichen Rentenbank aus dem Zweckvermögen des Bundes
Eine dauerhaft wettbewerbsfähige Agrarwirtschaft ist auf Innovationen angewiesen. Das bei der Rentenbank gebildete Zweckvermögen des Bundes unterstützt Sie bei der Finanzierung von innovativen Projekten in der Land- sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen.
Für eine Förderung aus Mitteln des Zweckvermögens stehen Ihnen zwei Programmteile zur Verfügung:
- Programmteil 1, Markt- und Praxiseinführung von Innovationen (Darlehen)
- Programmteil 2, die experimentelle Entwicklung von Innovationen (Zuschuss), zu beantragen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Programmteil 1: Markt- und Praxiseinführung von Innovationen (Darlehen)
- Modellvorhaben aus den Bereichen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- innovative landwirtschaftsnahe Investitionen im ländlichen Raum sowie Vorhaben der Fischzucht
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen
Zinssatz
1,5 Prozent pro Jahr
Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung
99 %
Laufzeit
bis maximal 20 Jahre
Zinsbindung
über die gesamte Laufzeit des Darlehens
Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Ansprechstelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Forschungseinrichtungen im Sinne der EU-Kommission (Artikel 2 Absatz 83 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014)
Fördervoraussetzungen
Vorhaben innerhalb des Programmteils 1 sollten sich durch ihren Innovationsgrad und ihre Beispielhaftigkeit vom Stand der Technik und bestehenden organisatorischen, absatzwirtschaftlichen oder finanzierungstechnischen Standards abheben.
Verfahrensablauf
Die Beantragung des Darlehens erfolgt über die Hausbanken. Maßgeblich für die Vergabe von Krediten sind die Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Verwendung des Zweckvermögens des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
- Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
- Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen "Markt- und Praxiseinführung"
- Bestätigung der Modellhaftigkeit durch eine öffentliche Fachdienststelle
- Bauplan oder Skizze
- detaillierte Kosten- und Finanzplanung
Falls erforderlich, kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen anfordern.
Kosten (Gebühren)
- Kreditzinsen
- Bearbeitungsgebühr
- Darlehenssumme <= EUR 125.000: bis zu 1 Prozent
- Darlehenssumme > EUR 125.000: max. EUR 1.250
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Untersützung durch die Rentenbank. 25.10.2021
Zuständige Stelle
Landwirtschaftliche Rentenbank
Weitere Informationen
- Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen
- Kredit-Kontakte
Landwirtschaftliche Rentenbank