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Verwaltungsleistungen

Innovationsprämie beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf eine Förderung zur Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen nach der Richtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung, 2021 bis 2027, Teil B.III InnoPrämie, Nr. 06740

Ziel der Förderung ist es, die Innovationskraft kleiner und mittlerer sächsischer Unternehmen zu stärken und so ihre Wettbewerbssituation verbessern. Insbesondere sollen Innovationsprämien an eine Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen heranführen. Darüber hinaus sollen FuE-Ergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umgesetzt werden.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen von

  • Hochschulen
  • außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • privatwirtschaftlichen Anbietern

Für welche Ausgaben können Sie Zuschüsse erhalten?

Mit der Innovationsprämie können Sie einen erheblichen Teil der Ausgaben bestreiten für folgende Fremdleistungen:

  • externe wissenschaftliche Arbeiten

im Vorfeld einer Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation, zum Beispiel:

  • Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen)
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Werkstoffstudien
  • Studien zur Fertigungstechnik
  • externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten

im Sinne technischer Unterstützung und Technologietransfer-Diensten
Diese sollen überwiegend beratenden Charakter haben und darauf ausgerichtet sein, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife auszugestalten, zum Beispiel:

  • Konstruktionsleistungen
  • Designleistungen
  • Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit
  • Laborleistungen
  • vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung

Nicht zuwendungsfähig sind

  • der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software,
  • betriebsinterner Aufwand des Antragstellers (z.B. Personal-, Sach- und Reisekosten, Aufwendungen für Vertrieb und Werbung)
  • Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten

Konditionen

Art der Förderung
Anteilsfinanzierung

Form der Zuwendung
nichtrückzahlbarer Zuschuss

Höhe
für Fremdleistungen: maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Höchstbetrag

  • insgesamt maximal EUR 40.000 pro Kalenderjahr
  • maximal zwei Innovationsprämien im Kalenderjahr

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • kleine und mittlere Betriebe (KMU) mit Sitz im Freistaat Sachsen
    • der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe)
    • der Kultur- und Kreativwirtschaft
    • freiberufliche Ingenieure

Hinweis:  Der Sitz des Unternehmens oder der Betriebsstätte muss im Freistaat Sachsen liegen.

Weitere Voraussetzungen

  • Die FuE-Dienstleistung wird durch eine Hochschule, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder einen privatwirtschaftlichen Anbieter erbracht.
  • Die Dienstleistung wird nicht durch Familienangehörige, Betriebsangehörige oder durch ein verbundenes Unternehmen der Antragstellenden erbracht.
  • Die Dienstleistung wurde zuvor nicht betriebsintern erbracht (kein "Outsourcing").
  • Es handelt sich nicht um studentische und wissenschaftliche Arbeiten, die Gegenstand von Prüfungsleistungen sind oder um studentische Projekte im Rahmen von Aus- und Weiterbildungseinheiten (Seminare, Kurse und Ähnliches).

Das Vorhaben muss in sich abgeschlossen sein.

Ausgeschlossen von der Förderung sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten (entsprechend der Leitlinien / Definitionen der EU)

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.

Fristen

Antragstellung: Vor Beginn des Vorhabens

  • Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages.
  • Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn.
  • Eine Antragstellung ist jederzeit möglich

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 24.01.2023

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