Innovationsprämie beantragen
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist es, die Innovationskraft kleiner und mittlerer sächsischer Unternehmen zu stärken und so ihre Wettbewerbssituation verbessern. Insbesondere sollen Innovationsprämien an eine Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen heranführen. Darüber hinaus sollen FuE-Ergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umgesetzt werden.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen von
- Hochschulen
- außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- privatwirtschaftlichen Anbietern
Für welche Ausgaben können Sie Zuschüsse erhalten?
Mit der Innovationsprämie können Sie einen erheblichen Teil der Ausgaben bestreiten für folgende Fremdleistungen:
- externe wissenschaftliche Arbeiten
im Vorfeld einer Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation, zum Beispiel:- Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen)
- Durchführbarkeitsstudien
- Werkstoffstudien
- Studien zur Fertigungstechnik
- externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten
im Sinne technischer Unterstützung und Technologietransfer-Diensten
Diese sollen überwiegend beratenden Charakter haben und darauf ausgerichtet sein, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife auszugestalten, zum Beispiel:- Konstruktionsleistungen
- Designleistungen
- Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit
- Laborleistungen
- vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung
Nicht zuwendungsfähig sind
- der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software,
- betriebsinterner Aufwand des Antragstellers (z.B. Personal-, Sach- und Reisekosten, Aufwendungen für Vertrieb und Werbung)
- Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten
Konditionen
Art der Förderung
Anteilsfinanzierung
Form der Zuwendung
nichtrückzahlbarer Zuschuss
Höhe
für Fremdleistungen: maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Höchstbetrag
- insgesamt maximal EUR 20.000 pro Kalenderjahr
- maximal zwei Innovationsprämien im Kalenderjahr
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweise:
- Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- kleine und mittlere Betriebe (KMU) mit Sitz im Freistaat Sachsen
- der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe)
- der Kultur- und Kreativwirtschaft
- freiberufliche Ingenieure
Hinweis: Der Sitz des Unternehmens oder der Betriebsstätte muss im Freistaat Sachsen liegen.
Weitere Voraussetzungen
- Die FuE-Dienstleistung wird durch eine Hochschule, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder einen privatwirtschaftlichen Anbieter erbracht.
- Der Tätigkeitsschwerpunkt des Dienstleisters (über 50 % des Geschäftsumsatzes) liegt nicht im Bereich der Unternehmensberatung.
- Die Dienstleistung wird nicht durch Familienangehörige, Betriebsangehörige oder durch ein verbundenes Unternehmen der Antragstellenden erbracht.
- Die Dienstleistung wurde zuvor nicht betriebsintern erbracht (kein "Outsourcing").
- Es handelt sich nicht um studentische und wissenschaftliche Arbeiten, die Gegenstand von Prüfungsleistungen sind oder um studentische Projekte im Rahmen von Aus- und Weiterbildungseinheiten (Seminare, Kurse und Ähnliches).
Das Vorhaben muss in sich abgeschlossen sein.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten (entsprechend der Leitlinien / Definitionen der EU)
- Unternehmen aus Branchen im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung und Vermarktung, der Herstellung von Erzeugnissen zur Imitation oder Substitution von Milch oder Milchprodukten, der Fischerei und Aquakultur
Verfahrensablauf
- Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank.
- Die erforderlichen Formulare erhalten Sie auch direkt bei der SAB oder über das Förderportal der SAB.
- Den ausgefüllten Antrag reichen Sie mit allen erforderlichen Dokumenten und Nachweisen bei der SAB ein. Nach der Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Dokumente und Nachweise
Welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen, ist im Antragsformular aufgeführt. Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste").
Fristen
- Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages.
- Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn.
- Eine Antragstellung ist jederzeit möglich
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung mitfinanzierten Projekten der Technologieförderung (EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020) vom 20.01.2015, geändert durch die Richtlinie vom 28.02.2017
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen(EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie) vom 12.03.2015
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank. 08.03.2022
Weiterführende Informationen
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Sächsische Aufbaubank - Beratung vor Ort
- Innovationsprämie, Programmseite
SAB-Förderportal