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Verwaltungsleistungen

Kapitalertragsteuer, Befreiung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Vereine nicht verwendetes Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen, unterliegen die dabei erhaltenen Kapitalerträge vom Grundsatz her meist dem Kapitalertragssteuerabzug. Von diesen Abzügen können Vereine befreit werden.

Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Kapitalertragsteuer hängen davon ab, ob der Verein von der Körperschaftsteuer befreit ist oder nicht. Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 Prozent und wird durch das inländische Kreditinstitut bei jeder Auszahlung oder Gutschrift von Zinsen des Vereins einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

 

Ansprechstelle

Ihr Kreditinstitut

 

Voraussetzungen

Der Verein erzielt aus seinem angelegten Kapital Erträge, die nicht innerhalb eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs anfallen.

Verfahrensablauf

Vorlage beim entsprechenden Kreditinstitut:

  • des Freistellungsbescheids oder
  • des Feststellungsbescheids nach § 60a Abgabenordnung des Finanzamts oder
  • einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Fristen

Es gibt keine Frist zu beachten, jedoch sollte sich der Verein rechtzeitig mit dem Kreditinstitut in Verbindung setzen, bevor eine Kapitalertragsteuer einbehalten wird.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Finanzen. 12.01.2024

Erforderliche Unterlagen