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Verwaltungsleistungen

Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimerkennzeichen)

Allgemeine Informationen

Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Die Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Sie sind nicht für den Alltagsverkehr gedacht und dürfen für gewerbliche Zwecke nicht verwendet werden. Die Zulassung kann für ein Fahrzeug mittels "H-Kennzeichen" erfolgen oder für mehrere Fahrzeuge ein rotes "07-Kennzeichen" (maximal 10 Fahrzeuge) beantragt werden.

Fahrzeuge mit Kennzeichen für historische Fahrzeuge sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von EUR 46,00 für Krafträder beziehungsweise EUR 191,00 für alle übrigen Fahrzeuge.

Hinweis! Seit dem 01.10.2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.

Voraussetzungen

  • Erstmalige Zulassung zum Verkehr vor mindestens 30 Jahren
    (Es kommt also auf den Tag der ersten Zulassung und nicht allein auf das Baujahr an.)
  • Begutachtung des Fahrzeugs von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation
  • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (maximal 3 Monate alt)
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht für Zulassung und Bekanntgabe eventuell bestehender Kraftfahrzeugsteuerschulden und Kostenrückständen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen
    • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Firmen:
    • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
  • bei Minderjährigen: zusätzlich
    • schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
  • wenn das Fahrzeug zugelassen ist: zusätzlich
    • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief
    • amtliche Kennzeichen
    • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
  • wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde: zusätzlich
    • Stilllegungsbescheinigung
    • Fahrzeugbrief
    • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
  • wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist: zusätzlich
    • alter Fahrzeugbrief
    • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
    • Vollgutachten nach § 21 StVZO
  • Abgasuntersuchung
    • für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Otto), die ab dem 01.07.1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind
    • für Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Diesel), die ab dem 01.01.1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Versicherungsbestätigung
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Versicherungsbestätigung

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung). Über diese elektronische Versicherungsbestätigung werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.

Kennzeichenschilder

Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsgrundlage

Fristen

keine

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Zulassung als Oldtimer müssen Sie als Halter bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Sie können auch einen Vertreter (zum Beispiel Ihren Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Wunschkennzeichen

Wenn Sie das Oldtimer-Kennzeichen als Wunschkennzeichen möchten, kann die Reservierung je nach Angebot der Zulassungsbehörde schon vor der Beantragung persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.

Abstemplung der Kennzeichen

Steht der Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbereich versehen.

Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.