Inhalt

Verwaltungsleistungen

KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen/-prozesse (Kredit)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Investitionskredites zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, KfW-Programme 292, 293

Mit diesem Programm fördert die KfW Maßnahmen, die das Ziel haben, die Energieeffizienz im Bereich Produktionsanlagen und -prozessen zu verbessern.

Was wird gefördert?

  • Investitionen zur Energieeinsparung
  • Investitionen zur Modernisierung und Neuanschaffung

Konditionen

Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen der KfW

Höhe
bis zu EUR 25 Millionen je Vorhaben

Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten

Auszahlung
100 %

Laufzeit

  • bis zu 5 Jahre (ein Jahr tilgungsfrei)
  • bis zu 10 Jahre (zwei Jahre tilgungsfrei)
  • bis zu 20 Jahre (drei Jahre tilgungsfrei)

Tilgung

  • tilgungsfreie Anlaufjahre
  • danach vierteljährlich gleich hohe Raten
  • Sondertilgungen sind möglich
  • ein Tilgungszuschuss ist möglich

Zinssatz
Wird individuell am Tag der Antragsstellung festgelegt.

Sicherheiten
bankübliche

Hinweis: Eine Kombination des Kredites mit anderen Fördermitteln ist möglich.

Ansprechstelle

Kreditinstitut (Hausbank)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Privatunternehmen im In- und Ausland
  • Freiberufler
  • Tochtergesellschaften und Joint Ventures im Ausland mit maßgeblich deutscher Beteiligung
  • Contracting-Geber

Von der Förderung ausgeschlossen

  • vermietete oder verpachtete Anlagen der landwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Treuhandkonstruktionen
  • In-Sich-Geschäfte

Verfahrensablauf

Kontaktieren Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz und lassen Sie sich von ihm beraten. Entscheiden Sie mit ihm gemeinsam, welche Fördermöglichkeiten Sie nutzen möchten.

  • Sofern KfW-Förderungen für Sie infrage kommen, erstellt der oder die Beratende für Sie die "Online-Bestätigung zum Antrag".
  • Diesen reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner (Hausbank) ein.
  • Wird der Kredit bewilligt, können Sie die Mittel über Ihren Versicherungspartner abrufen und mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Hinweis: Wenn Sie sich für die SAB entscheiden, nutzen Sie bitte deren Angebot zur Beratung vor Ort.

Erforderliche Unterlagen

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der KfW über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise.

Fristen

Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Kosten (Gebühren)

  • Antragstellung: keine
  • Kreditzinsen
  • 0,25 % Bereitsellungsprovision auf Beträge, die zwölf Monate nach Zusage noch nicht abgerufen wurden

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 25.08.2021

Weitere Informationen