KfW-Programm "Altersgerecht umbauen" (Investitionszuschuss)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschüsses für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes, KfW-Programm Nr. 455
Sie möchten beim Wohnungsumbau Barrieren reduzieren oder barrierereduzierten Wohnraum kaufen? Dann können Sie einen Investitionszuschuss aus diesem Förderprogramm beantragen.
Was wird gefördert?
Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohnimmobilien, zum Beispiel Einbau von Aufzügen, Verbreiterung von Türen, Anpassung der Sanitärobjekte.
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
- Wege zu Gebäuden und Maßnahmen im Wohnumfeld
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Treppen, Stufen und Schwellen
- Raumgeometrie
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
- Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren
- Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren, Türspione
- Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster, einbruchhemmende Gitter und Rollläden
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- baugebundene Assistenzsysteme
weitere Maßnahmen
- Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden
- Kauf von barrierearmen, saniertem Wohnraum
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von
- Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 2 Wohneinheiten) oder
- Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Natürliche Personen als Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern
Was wird nicht gefördert?
- Ferienhäuser und -wohnungen
- gewerblich genutzte Gebäude und Flächen
- Pflege- und Alterswohnheime
Konditionen
Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe:
- 12,5% der Kosten und bis zu EUR 6.250 pro Wohneinheit zur Barrierereduzierung
- 10% der Kosten und bis zu EUR 1.500 pro Wohneinheit für Einbruchsschutz
- Die Mindestinvestitionssumme beträgt EUR 2.000.
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)
Hinweise
- Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist grundsätzlich möglich, ausgenommen die Kreditvariante derselben Förderung (KfW 159) sowie bestimmte Vorsorge-Förderungen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses bzw. einer sanierten Wohnung
- Mieter, sofern der Vermieter den Umbaumaßnahmen zustimmt
Weitere Voraussetzungen
Die Arbeiten sind von Fachunternehmen auszuführen. Diese müssen in ihren Rechnungen bestätigen, dass die Umbauten den im Merkblatt beschriebenen technischen Mindestanforderungen entsprechen (siehe "Rechtsgrundlage").
Verfahrensablauf
Antragstellung
- Entscheiden Sie sich vorher, welche Maßnahmen Sie ergreifen wollen.
- Lassen Sie sich dazu von einem Sachverständigen beraten.
- Beantragen Sie den Zuschuss über das KfW-Zuschussportal.
Auszahlung
Reichen Sie nach Abschluss des Umbaus bei der KfW einen Verwendungsnachweis ein. Anschließend wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der KfW über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise.
Hinweis: Wohnungseigentümergemeinschaften müssen eine Reihe weiterer Unterlagen vorlegen, abhängig davon, ob die Gemeinschaft insgesamt oder jeder Eigentümer einzeln einen Antrag einreicht.
Fristen
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Kosten (Gebühren)
Antragstellung: keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe und die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 01.09.2021
Weitere Informationen
- Altersgerecht umbauen, Programminformationen
- KfW-Zuschussportal
KfW-Förderportal