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Verwaltungsleistungen

KfW-Programm "Altersgerecht umbauen" (Kredit)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens aus dem KfW-Programm "Altersgerecht umbauen", KfW-Programm Nr. 159

Mit diesem Programm können Sie Vorhaben finanzieren, die Barrieren in Wohnungen reduzieren oder den Einbruchschutz erhöhen.

Was wird gefördert?

Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohnimmobilien, zum Beispiel Einbau von Aufzügen, Verbreiterung von Türen, Anpassung der Sanitärobjekte.

Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung:

  • Wege zu Gebäuden und Maßnahmen im Wohnumfeld
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • Treppen, Stufen und Schwellen
  • Raumgeometrie / Raumzuschnitt und Schwellenabbau
  • Badumbau / Maßnahmen an Sanitärräumen
  • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  • Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:

  • Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren, Türspione
  • Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster, einbruchhemmende Gitter und Rollläden
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktionen

Weitere Maßnahmen

  • Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden
  • Kauf von barrierearmen, saniertem Wohnraum

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen als Eigentümer* oder Ersterwerber von

  • Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal zwei Wohneinheiten) oder
  • Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Natürliche Personen als Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern

Was wird nicht gefördert?

    • Ferienhäuser und -wohnungen
    • gewerblich genutzte Gebäude und Flächen
    • Pflege- und Alterswohnheime

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.

Konditionen

Darlehenshöhe
bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Höchstbetrag
EUR 50.000 je Wohneinheit

Zinsbindung
5 oder 10 Jahre

Zinssatz
gemäß den aktuellen Konditionen am Tag der Zusage

Auszahlung

  • 100 %
  • die Auszahlung ist in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich

Laufzeit

  • Annuitätendarlehen: 4 bis 30 Jahre
  • Endfälliges Darlehen: 4 bis 10 Jahre (wird von der SAB nicht angeboten)

Tilgung

  • Annuitätendarlehen:
    • tilgungsfreie Anlaufjahre (SAB: grundsätzlich 2 Jahre)
    • danach gleich hohe monatliche Raten
    • Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens ist während der ersten Sollzinsbindung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.

Sicherheiten
bankübliche

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)

Hinweise:

  • Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist grundsätzlich möglich, ausgenommen die Kreditvariante derselben Förderung (KfW 159) sowie bestimmte Vorsorge-Förderungen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohnungen
  • Erstkäufer von barrierearm umgebauten Wohnungen

Weitere Voraussetzungen

Die Arbeiten müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden. Diese haben in ihren Rechnungen zu bestätigen, dass die Umbauten den im Merkblatt beschriebenen technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Tipp: Zur Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens wird die Einbeziehung eines Sachverständigen empfohlen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich zur Inanspruchnahme des Darlehens an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) oder an Ihre Hausbank.

Antragsverlauf über die Sächsische Aufbaubank

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
  • Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag von der KfW Bankengruppe bewilligt ist.
  • Anschließend wird das Darlehen an Sie weitergereicht.

Auszahlung

  • Beantragen Sie die Auszahlung mit den erforderlichen Formularen und Nachweisen.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung oder auf Wunsch in Teilbeträgen auf das von Ihnen angegebene Konto.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Identitätsnachweis
  • weitere Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlicher Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab (SAB: Bereich Mietwohnungsbau).

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn Ihres Vorhabens
  • Abruf der Mittel: bis 36 Monate nach Darlehenszusage 

Achtung! Gehen Sie keine Verpflichtung ein, die Sie wesentlich finanziell bindet, ehe Ihnen der Darlehensvertrag oder eine Zusage zum vorzeitigen Beginn vorliegt.

Kosten (Gebühren)

  • für die Antragstellung: keine
  • Bereitstellungszinsen: 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag (ab 13. Monat nach Zusage)
  • Kreditzinsen laut Darlehensvertrag
  • gegebenenfalls weitere Kosten laut AGB des Kreditinstitutes, für die Eintragung von Grundpfandrechten und die Gebäudeversicherung

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW-Bankengruppe und die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 23.08.2021

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