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Verwaltungsleistungen

KfW-Schnellkredit 2020 beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Kredits für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern aus dem KfW-Corona-Hilfe-Programm "KfW-Schnellkredit 2020", Nr. 078

Mit diesem Kredit können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse finanzielle Hilfe beantragen, sollte Ihr Unternehmen durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sein.

Was wird gefördert?

  • Investitionen, wie Anschaffungen von Maschinen und anderer Ausstattung
  • Betriebsmittel, wie alle laufenden Kosten, darunter Miete, Gehälter oder Warenlager

Hinweis: Einige Vorhaben werden generell nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen gefördert. Eine Ausschlussliste und Sektorleitlinien finden Sie auf der Programmseite der KfW.

Konditionen

Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen

Höhe
pro Unternehmensgruppe für jeweils antragstellendes Unternehmen

  • mit bis zu 10 Beschäftigten: maximal EUR 675.000
  • mit 11 bis 50 Beschäftigten: maximal EUR 1.1250.000
  • mit mehr als 50 Beschäftigten: maximal EUR 1,8000.00

Höchstbetrag:
maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019 je Unternehmensgruppe

Auszahlung
100 % des Kreditbetrages

Zinssatz
orientiert an der Entwicklung des Kapitalmarkts, wird spätestens mit Zusage der KfW festgelegt

Laufzeit

  • Auszahlungsphase: bis zu 10 Jahre
  • auf Wunsch 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn

Rückzahlung

  • vierteljährlich gleich hohe Raten zzgl. Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag
  • während der tilgungsfreien Zeit nur die Zinsen

Eine vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht möglich. Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.

Sicherheiten
Garantie des Bundes (Ihre Bank holt lediglich eine Auskunft einer Auskunftei (z.B. Schufa) ein.)

Hinweise:

  • Einzelheiten zu den Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderportal der KfW Bankengruppe.
  • Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
  • Eine Kombination mit Zuschüssen der Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder ist möglich.

Ansprechstelle

Kreditinstitut (Hausbank oder Sparkasse)

Weiterführende Informationen

Voraussetzungen

Antragsberechtigte:

Selbstständige und Unternehmen

  • mit mehr als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
  • die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und
  • in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben.

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Unternehmen, die zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren (vor Beginn der Coronakrise)
  • Unternehmen, die während der Kreditlaufzeit Gewinn oder Dividende ausschütten.
  • Ablösung oder Umschuldung bestehender Kredite
  • Nach­finanzierung, Anschluss­finanzierung oder Prolongation (Vertragsverlängerung) bereits abgeschlossener Vorhaben

Verfahrensablauf

  • Besprechen Sie im Vorfeld mit Ihrer Bank oder Ihrem Finanzierungspartner, ob der Kredit zu Ihrer Situation passt.
  • Ist dies der Fall, reicht Ihr Finanzierungspartner den Kreditantrag bei der KfW ein.
  • Die KfW überprüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
  • Wird der Kredit bewilligt, können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen.

Erforderliche Unterlagen

Über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise informieren Sie sich auf den Seiten der KfW.

Fristen

Antragsstellung: spätestens 31.12.2020

Kosten (Gebühren)

  • für die Antragsstellung: keine
  • Kreditzinsen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 01.04.2021