KfW-Schnellkredit 2020 beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Kredits für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern aus dem KfW-Corona-Hilfe-Programm "KfW-Schnellkredit 2020", Nr. 078
Mit diesem Kredit können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse finanzielle Hilfe beantragen, sollte Ihr Unternehmen durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sein.
Was wird gefördert?
- Investitionen, wie Anschaffungen von Maschinen und anderer Ausstattung
- Betriebsmittel, wie alle laufenden Kosten, darunter Miete, Gehälter oder Warenlager
Hinweis: Einige Vorhaben werden generell nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen gefördert. Eine Ausschlussliste und Sektorleitlinien finden Sie auf der Programmseite der KfW.
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen
Höhe
pro Unternehmensgruppe für jeweils antragstellendes Unternehmen
- mit bis zu 10 Beschäftigten: maximal EUR 675.000
- mit 11 bis 50 Beschäftigten: maximal EUR 1.1250.000
- mit mehr als 50 Beschäftigten: maximal EUR 1,8000.00
Höchstbetrag:
maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019 je Unternehmensgruppe
Auszahlung
100 % des Kreditbetrages
Zinssatz
orientiert an der Entwicklung des Kapitalmarkts, wird spätestens mit Zusage der KfW festgelegt
Laufzeit
- Auszahlungsphase: bis zu 10 Jahre
- auf Wunsch 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn
Rückzahlung
- vierteljährlich gleich hohe Raten zzgl. Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag
- während der tilgungsfreien Zeit nur die Zinsen
Eine vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht möglich. Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
Sicherheiten
Garantie des Bundes (Ihre Bank holt lediglich eine Auskunft einer Auskunftei (z.B. Schufa) ein.)
Hinweise:
- Einzelheiten zu den Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderportal der KfW Bankengruppe.
- Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
- Eine Kombination mit Zuschüssen der Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder ist möglich.
Ansprechstelle
Kreditinstitut (Hausbank oder Sparkasse)
Weitere Informationen
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Selbstständige und Unternehmen
- mit mehr als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
- die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und
- in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
- Unternehmen, die zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren (vor Beginn der Coronakrise)
- Unternehmen, die während der Kreditlaufzeit Gewinn oder Dividende ausschütten.
- Ablösung oder Umschuldung bestehender Kredite
- Nachfinanzierung, Anschlussfinanzierung oder Prolongation (Vertragsverlängerung) bereits abgeschlossener Vorhaben
Verfahrensablauf
- Besprechen Sie im Vorfeld mit Ihrer Bank oder Ihrem Finanzierungspartner, ob der Kredit zu Ihrer Situation passt.
- Ist dies der Fall, reicht Ihr Finanzierungspartner den Kreditantrag bei der KfW ein.
- Die KfW überprüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
- Wird der Kredit bewilligt, können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen.
Erforderliche Unterlagen
Über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise informieren Sie sich auf den Seiten der KfW.
Fristen
Antragsstellung: spätestens 31.12.2020
Kosten (Gebühren)
- für die Antragsstellung: keine
- Kreditzinsen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 01.04.2021