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Verwaltungsleistungen

Lärmprävention in Kitas, Schulen und Horten

Methodische Materialien rund um die Themen Hören, Stille und Lärm zum Einsatz in Kindertagesstätten, Horten und Grundschulen

Methodische Materialien rund um die Themen Hören, Stille und Lärm zum Einsatz in Kindertagesstätten, Horten und Grundschulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kinder und pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Schulen sind einer Vielzahl verschiedener Schallquellen ausgesetzt.

Leistungsbeeinträchtigungen durch Lärm lassen sich schon bei geringen bis mittleren Lärmpegeln feststellen. So kann Lärm die Konzentration und Aufmerksamkeit beeinflussen. Das Hör- und Sprachverständnis leidet und die Kommunikation wird durch Lärm beeinträchtigt. Auch wenn die auftretenden Geräuschpegel nicht direkt gehörschädigend sind, können laute Geräusche dennoch stören und die gesunde und altersgerechte Entwicklung des Kindes beeinflussen. Kinder werden durch ungünstige Hörbedingungen wesentlich stärker beeinträchtigt als Erwachsene, denn sie sind weit weniger als Erwachsene in der Lage, ihre Aufmerksamkeit zu fokussieren und die Reaktion auf irrelevante Hörreize zu unterdrücken.

Dies zeigt die Wichtigkeit der Lärmprävention in Kindereinrichtungen.

Die notwendigen Maßnahmen zur Lärmreduzierung richten sich nach den Lärmursachen. So können raumakustische Veränderungen oder organisatorische Maßnahmen erforderlich sein. Zur Umsetzung von pädagogischen Maßnahmen haben wir verschiedene pädagogische Materialien und methodische Anregungen zusammengestellt.

Zum Beispiel kann mit der Pädagogischen Lärmampel den Kindern Lärm sichtbar und gegebenenfalls hörbar gemacht werden. Kinder können so wahrnehmen, wenn sie zu laut sind. Dies kann zur Sensibilisierung gegenüber Lärm führen und den Schallpegel senken.

Wichtig ist, dass Sie den Einsatz der Lärmampel vorbereiten und mit den Kindern besprechen. Das alleinige Aufstellen der Ampel wird keinen Erfolg bringen! Nur wenn das Thema gut eingeführt, betreut und nachbereitet wird, ist eine längerfristige Sensibilisierung möglich. Nutzen Sie den Pool an Materialien, beziehen Sie Kinder und Eltern aktiv ein und sprechen Sie uns an.

So können die Themen „Laut – Leise, vom Hören bis zum Lärm“ kindgerecht in der Einrichtung behandelt werden, um gegenüber lautem, störendem Verhalten zu sensibilisieren und gute Rahmenbedingungen für die kindliche Bildung und Entwicklung schaffen.

Ihr Gesundheitsamt Vogtlandkreis

Auszug aus dem Lärmset - Inhaltsverzeichnis

Auszug aus dem Lärmset - Inhaltsverzeichnis

  • Pädagogische Lärmampel von ORG-Delta (1 Stück)
  • Lehrbilderbuch: „Die wunderbare Ohrenschnecke“ Klassen-Set (24 Stück) und 1 DIN A 4 Exemplar
  • Kinderbuch: „Märchen vom König Rabatz, der auszog, die wunderbare Prinzessin Ellits zu befreien!“ (und 1 x auf CD)
  • Bilderbuch: „Das laute Buch – Das leise Buch“
  • Bilderbuch: „Ina hört anders“ (Geschichte vom Hören mit Hörgerät)
  • Set „Geräuscheschachteln“ (vier Paare)
  • „Hörmuschel“ (1 Stück)
  • „Geräusche-Bilder“ (13 Karten)
  • Geräusche-CD „Alltagsgeräusche als Orientierungshilfen“ mit Bildkarten oder Geräusche-CD „Geräusche auf dem Bauernhof“ mit Bildkarten oder Geräusche-CD „JAMOSI Geräusche-Raten“
  • Stimmgabel
  • Die 50 besten Wahrnehmungsspiele (Spielanleitungen)
  • CD mit Folienset „Tatort Lärm“ (für die Grundschule)
  • Ordner mit:
    - Beschreibung zur Lärmampel
    - Erfahrungsberichten zum Einsatz der Lärmampel
    - Lärmprävention in Kindertageseinrichtungen (Hintergrund)
    - Lärm und Gesundheit für die 1. bis 4. Klasse (Arbeitsmaterial)
    - „gesund und munter“, Heft 2: Lärm und Konzentration (Themenheft für die Grundschule und den Hort mit Infos, Arbeitsblättern, Vorlagen…)
    - Experimentiervorschläge, Arbeitsblätter, Infos für LehrerInnen des DGUV
    - Tipps und Informationen für Eltern

Bedingungen zur Ausleihe

Bedingungen zur Ausleihe

Die genannten Utensilien werden grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Fehlende Materialien sind kostenpflichtig vom Ausleiher zu ersetzen.

Die Ausleihzeit beträgt 4 Wochen.*

Die Einrichtung, vertreten durch die Leitung, verpflichtet sich:

  • für die Abholung und den Rücktransport der Leihgabe selbst zu sorgen;*
  • die Lärmampel sowie die Begleitmaterialien ausschließlich für den vorgesehenen Zweck einzusetzen;
  • Schäden oder Funktionsstörungen der Ampel und anderer Utensilien unverzüglich an das Gesundheitsamt zu melden;
  • bei der vollständigen Rückgabe einen Feedbackbogen ausgefüllt zu übergeben.

*Abweichungen können nach vorheriger Absprache möglich sein.