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Verwaltungsleistungen

LEADER-Förderung (LEADER 2014)

Allgemeine Information

Allgemeine Informationen

Ziel dieses Programmes ist es, ländliche Räume unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte zu entwickeln. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollen wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume erhalten und gestärkt werden. Für Vorhaben, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der Leader-Gebiete dienen, können Sie Zuschüsse erhalten.

Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich ?

Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich ?

Die drei LEADER-Regionen im Vogtlandkreis legen in ihren LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) jeweilige vorrangige Handlungsfelder fest.

In der Regel sind dies:

  • Um- oder Wiedernutzungen vorhandener Bausubstanz
  • Abbrüche
  • Infrastrukturmaßnahmen
  • wirtschaftliche, insbesondere beschäftigungswirksame Vorhaben
  • touristische Projekte
  • Vorhaben der nichtgewerblichen Grundversorgung und Mobilität
  • soziokulturellen Infrastruktur
  • Erhaltung ländlichen Kulturerbes sowie siedlungsökologische Maßnahmen.
Weiterhin sind Kooperationsvorhaben zwischen den LEADER-Regionen förderfähig.

Konditionen

Konditionen

Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung (in der Regel am Schluss des Vorhabens nach Vorlage der Ausgabennachweise)

Folgende LEADER-Regionen bestimmen ihre Konditionen (z.B. Fördersätze und Höchstbeträge) in ihren jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategien (LES):

● Region Falkenstein »Sagenhaftes Vogtland«  (mit Falkenstein/Vogtl., Ellefeld, Grünbach, Neustadt, Werda, Bergen und Muldenhammer (außer Morgenröthe-Rautenkranz).

● Teile der Region Westerzgebirge  (Steinberg, Muldenhammer (nur Morgenröthe-Rautenkranz) und Ortsteile von Auerbach/V.

● Region Vogtland (restliche Gemeinden des Landkreises, soweit entsprechend der Gebietskulisse kein Förderausschluss besteht)

Antragsberechtigte

Antragsberechtigte

Antragsteller können je nach Fördergegenständen in den LES natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechtes, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Lokale Aktionsgruppen (LAG) sein.

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

1. Schritt

Die jeweilige LEADER-Region veröffentlicht mehrmals im Jahr Aufrufe zu den verschiedenen Fördermaßnahmen und einzureichenden Unterlagen. Interessierte können ihr Vorhaben bei den jeweiligen Regionalmanagements beantragen. Nach einem festgelegten Auswahlverfahren unter Zugrundlegung des vorhandenen Budgets entscheidet die jeweilige Region, ob das Vorhaben förderfähig ist.

2. Schritt

Unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare erfolgt die Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Kommunalaufsichtsamt, Sachgebiet Ländliche Förderung des Landratsamtes des Vogtlandkreises.

Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die vor Antragstellung (2. Schritt) noch nicht begonnen worden sind (Ausnahme: Planungen).

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

1. Schritt

Projektblätter als Vorlagen für die jeweiligen Entscheidungsgremien der LEADER-Regionen

2. Schritt

Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare zur Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde

     

    Frist/Dauer

    Frist/Dauer

    • Die Förderperiode endet 2020
    • in den LES existieren regionsabhängige Fristen für Aufrufe und Antragseinreichung

     

    Rechtsgrundlage

    Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

    Zuständige Stelle

    Zuständige Stelle

    Landratsamt

    Kosten

    Kosten

    keine