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Verwaltungsleistungen

Lebensmittel-Qualitätszeichen in Sachsen beantragen

Allgemeine Informationen

Beim Kauf von Lebensmitteln legen Verbraucherinnen und Verbraucher immer mehr Wert auf verlässliche Qualität und Sicherheit. Qualitätszeichen und -siegel können hier eine Orientierung geben. Doch bei der Vielzahl von Siegeln und Zeichen fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Welche sollten Sie beachten? Was sagen sie wirklich aus? Und wer vergibt sie aufgrund welcher Kriterien?

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft verweist auf verlässliche Gütezeichen:

Deutschlandweit:

  • "QS"-Prüfzeichen
  • Das "Bio-Siegel"

Kennzeichnung mit EU-Bio-Logo und Bio-Siegel

  • EU-Bio-Logo: Mit dem EU-Bio-Logo erhalten in der EU ökologisch erzeugte Produkte ein einheitliches Erkennungszeichen. Dies erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern die Auswahl von Bio-Produkten, und Landwirte können sie besser im EU vermarkten. Das EU-Bio-Logo dürfen nur Produkte tragen, für die eine zugelassene Bio-Kontrollstelle bescheinigt hat, dass sie biologisch erzeugt wurden.
  • Bio-Siegel: Die Verwendung des deutschen Bio-Siegels kann kostenfrei online beantragt werden (siehe unten). Ein Kurzfilm auf dieser Webseite erklärt, wie es funktioniert.

Ansprechstelle

QS

-> QS Qualität und Sicherheit GmbH

EU-Bio-Logo & Bio-Siegel

--> Bio-Logo | EU-Kommission (europa.eu)
--> Bio-Siegel (oekolandbau.de)

Voraussetzungen

"QS"-Prüfzeichen

Das QS-System für konventionelle Produkte sieht für verschiedene Produktbereiche Leitfäden, Checklisten und Prüfsystematiken vor, die in Handbüchern dargestellt werden. Dabei werden die folgenden Herstellungs- und Vermarktungsstufen berücksichtigt:

  • Futtermittel
  • Landwirtschaft
  • Schlachtung und Zerlegung
  • Verarbeitung
  • Lebensmitteleinzelhandel

EU-Bio-Logo / Bio-Siegel

Die Nutzung des EU-Bio-Logos/Bio-Siegels richtet sich nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung und wird durch Kontrollstellen überwacht.

Verbote:

  • Verbot gentechnisch veränderter Organismen
  • Verzicht auf Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln
  • Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger
  • Verbot zahlreicher Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe
  • Verbot der Behandlung mit ionisierenden Strahlen

Anforderungen:

  • vielseitige Fruchtfolgen mit Schmetterlingsblütlern
  • flächengebundene, artgerechte Tierhaltung und kein vorbeugender Einsatz von Medikamenten
  • Fütterung überwiegend mit hofeigenen ökologischen Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika

Hinweise (Besonderheiten)

Der VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. bietet Informationen zu über 400 verschiedenen Labeln und Management-Standards an.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 01.06.2021

Weiterführende Informationen