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Verwaltungsleistungen

Liegenschaftskataster, Einsicht und Auszug beantragen

Allgemeine Informationen

Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke mit ihren Grenzen, Flächengrößen, Nutzungen, Gebäuden und weiteren Angaben geführt. Es enthält auch die Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens, die nachrichtlich aus dem Grundbuch übernommen wurden.

Als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr dient ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster.

Hierzu gehören insbesondere die Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Flurstücksnachweise mit Eigentümerangaben.

Ansprechstellen

  • Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster und Erteilung von Auszügen: Untere Vermessungsbehörde, in deren Gebiet (Landkreis oder Kreisfreie Stadt) das betreffende Flurstück liegt (siehe -> Zuständige Stelle).
  • Auszüge, die Flurstücke in verschiedenen Landkreisen oder Kreisfreien Städten betreffen: auch beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) erhältlich
  • darüber hinaus: Erteilung von Auszügen auch durch weitere befugte Gemeinden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)

Voraussetzungen

  • Grundsätzlich kann jeder Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge erhalten.
  • Auszüge mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen, erteilt.
  • Anderen Personen werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.

Verfahrensablauf

Die Übermittlung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster beantragen Sie schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Online-Formular (siehe -> Formulare und weitere Angebote) bei

  • der unteren Vermessungsbehörde oder
  • beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen.

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Hinweis: Sollten Sie Auskunft zu Eigentümerangaben beantragen, müssen Sie gegebenenfalls Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

Kosten (Gebühren)

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte: EUR 23,80 bis 47,60 je Auszug
  • Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis sowie weitere Auszüge: Mindestens EUR 17,85 (je Flurstück EUR 11,90 bis 23,80)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatministerium für Regionalentwicklung 08.05.2023.

Zuständige Stelle

Untere Vermessungsbehörde bei der Stadtverwaltung oder beim Landratsamt

Fristen

keine