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Verwaltungsleistungen

Markteinführung, Zuschuss beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Markteinführung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren nach der Förderrichtlinie Markteinführung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 - FRL MEP-Z, Nr. 02410

Mit diesem Förderprogramm werden Projekte zur Markteinführung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren, gefördert.

Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, eigene oder fremde Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen umzusetzen, Anpassungen an bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem Ziel wesentlicher Verbesserungen durchzuführen und damit das einhergehende technische und finanzielle Risiko zu mindern.

Förderfähige Ausgaben

  • für einen Marketing-, Vertriebs- oder Designassistenten (einschließlich Arbeitgeberanteil), höchstens jedoch EUR 50.000
  • Schutz eigener Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
  • erstmalige Normierung und Zertifizierung oder Standardisierung
  • Erlangung eigener Schutzrechte für das Produkt, das Verfahren, die Dienstleistung
  • Erwerb externer Marketing-, Vertriebs- und Designleistungen
  • Erwerb von Instrumenten und Ausrüstung, Sachausgaben und Fremdleistungen bei der Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie (höchstens EUR 50.000)
  • Anpassungs- und Verbesserungsarbeiten (höchstens EUR 50.000)
  • einmalige Teilnahme an einer Messe

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe

  • In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße des Zuwendungsempfängers und dessen Existenzdauer gelten nachstehende Höchstsätze:
    • 40 % für mittlere Unternehmen
    • 50 % für kleine Unternehmen
    • 60 % für kleine und junge Unternehmen, d.h. Eintragung der Gründung innerhalb der vergangenen fünf Jahre
  • Ergänzend beträgt der Bonus weitere 10 Prozentpunkte, sofern:
    • das Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder eine tarifgleiche Vergütung zahlt oder
    • das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet

zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Mindestbetrag je Vorhaben: EUR 5.000
  • Begrenzung der direkten Gesamtausgaben auf EUR 200.000
  • Begrenzung der indirekten Ausgaben auf 7 % der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Dazu zählen das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer.

Förderfähige Maßnahmen

Die Markteinführung von innovativen Produkten kann nur gefördert werden, wenn die Umsetzung in Sachsen erfolgt. Unterstützung wird insbesondere für folgende Maßnahmen gewährt:

  • Schutz eigener Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
  • Design-, Marketing-, Vertriebsleistungen
  • erstmalige Normierung, Standardisierung und Zertifizierung
  • Schutz des Produktes, des Verfahren, der Dienstleistung
  • Anpassung/Verbesserung an Prototypen/Musterverfahren/Dienstleistungen
  • Instrumente/Ausrüstungen zur Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie
  • einmalige Teilnahme an einer Messe

Weitere Voraussetzungen

  • Die Produkte, das Verfahren oder die Dienstleistungen, die Sie auf den Markt bringen möchten, beruhen auf Innovationen und werden bis zur Stellung des Förderantrages bei der SAB noch nicht auf dem Markt angeboten.
  • Der Planungsstand für die Markteinführung des Produktes auf konkret definierten Absatzmärkten ist schlüssig.
  • Gestaltungsaufträge sind dann zuwendungsfähig, wenn die Leistungserbringung durch selbstständige Designer oder andere Dienstleister, die gestalterisch tätig sind und hierzu über Referenzen verfügen, erfolgt.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Der Durchführungszeitraum ist auf 15 Monate begrenzt.

Auszahlung

  • Die Auszahlung erfolgt im Erstattungsprinzip. Das heißt, die Ausgaben müssen zunächst anderweitig vorfinanziert werden.
  • Zusammen mit dem Auszahlungsantrag sind der SAB die (fortgeschriebene) Belegliste (SAB-Vordruck 62584-2) sowie, bei Neueinstellung eines Assistenten, Gehaltsabrechnungen und eine Auflistung der Tätigkeiten dieses Assistenten für das Projekt einzureichen. Auf gesonderte Anforderung durch die SAB sind zudem Rechnungen und Bezahlnachweise vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab.

Fristen

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 28.12.2022

Weitere Informationen