Namensänderung des Hundehalters mitteilen
Allgemeine Informationen
Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.
Kosten (Gebühren)
keine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.04.2024
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Fristen
keine
Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.