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Verwaltungsleistungen

Namensänderung des Hundehalters mitteilen

Allgemeine Informationen

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben. Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt.

Kosten (Gebühren)

keine

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 07.06.2022

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Fristen

keine