Inhalt

Verwaltungsleistungen

Notruf bei Hör- oder Sprechbehinderung mit Notruf-SMS, -App oder -Fax auslösen

Allgemeine Informationen

Ist es Ihnen wegen einer Behinderung nicht möglich, sich im Notfall mit der Sprache verständlich zu machen, können Sie per Mobiltelefon oder Telefax bei Polizei, Feuerwehr oder Notarzt einen Notruf auslösen.

Einige Mobilfunkanbieter stellen sprach- und gehörbehinderten Nutzern eine Rufnummer bereit, an die sie eine Notruf-SMS senden können. Die SMS wird als Telefax der jeweils zuständigen Polizeidienststelle zugeleitet. Netzübergreifend arbeitet die Smartphone-App, im Notfall lässt sich durch Bildschirmberührung eine SMS an die Polizei absetzen. Daneben besteht noch die Möglichkeit, der Polizei auf einem Vordruck ein Notfall-Fax zu übermitteln.

Achtung! Notruf-SMS, -App und -Fax ersetzen keinesfalls die üblichen Notrufnummern, der Missbrauch ist strafbar. Nur sprach- oder gehörbehinderte Menschen dürfen die besonderen Dienste nutzen.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls: Notruf-Faxvordruck

Kosten (Gebühren)

  • gegebenenfalls Telefongebühren (vertragsabhängig)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 20.06.2022

Weitere Informationen

Kontakt:
Landesverband der Gehörlosen Sachsen e. V.
Geschäftsstelle Carolinenstr. 10
01097 Dresden
Telefon: +49 351 8041879
Telefax: +49 351 8030772
E-Mail: kontakt@deaf-sachsen.de

Fristen

 ­

Bearbeitungsdauer

sofort

Hinweise (Besonderheiten)

Die hier beschriebenen Notruf-Dienste gelten (bis auf die nora Notruf-App) nur für gehörlose und hörbehinderte Bürger im Freistaat Sachsen. Sollten Sie in einem anderen Bundesland wohnen, benutzen Sie bitte die dortigen Dienste.