Rechtsanwaltschaft, Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt beantragen
Allgemeine Informationen
Als Rechtsanwalt* in einem Staat der Europäischen Union (EU), beziehungsweise in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz dürfen Sie in Deutschland als niedergelassener Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates arbeiten. Hierfür müssen Sie in die zuständige deutsche Rechtsanwaltskammer aufgenommen worden sein.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns verallgemeinernd auf die herkömmliche Berufsbezeichnung, es sind damit immer Männer und Frauen gemeint. - d. Red.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Voraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz
- Berufszugehörigkeit im Herkunftsstaat, das heißt, Sie müssen bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates als europäischer Rechtsanwalt eingetragen sein
- Berufshaftpflichtversicherung
Verfahrensablauf
Das Antragsformular beziehen Sie über die Rechtsanwaltskammer Sachsen oder online über den Formular-Link in Amt24. Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
- In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
- Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, werden Sie zur Vereidigung eingeladen.
- Mit der Zulassung werden Sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (Original)
- Lebenslauf (Original)
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Kopie)
- Nachweis über akademische Grade (beglaubigte Kopie)
- Kanzleibestätigung (Original)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (Original)
- Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu dem Beruf des europäischen Rechtsanwalts, die nicht älter als 3 Monate ist
- Zulassungsurkunde (Original)
- Zulassungsbestätigung (Original)
Kosten (Gebühren)
Verfahrenskosten: EUR 225,00
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Rechtsanwaltskammer Sachsen. 12.09.2017
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung
Formular: -> Einheitlicher Ansprechpartner, Beauftragung - Antrag