Inhalt

Verwaltungsleistungen

Regelaltersrente beantragen

Allgemeine Informationen

Die Altersgrenze für die Inanspruchnahme einer Regelaltersrente liegt grundsätzlich bei 67 Jahren. Wurden Sie zwischen 1947 und 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für vor 1947 Geborene lag die Regelaltersgrenze noch bei 65 Jahren.

Für die Regelaltersrente werden vor allem Ihre eigenen Beitragszeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern und aus Mini-Jobs berücksichtigt.

Voraussetzungen

Versicherte haben Anspruch auf eine Regelaltersrente, wenn sie

  • wenigstens über fünf Jahre Beitragszeit verfügen
  • und die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben.

Verfahrensablauf

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rente haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare benötigen, so unterstützen Sie

  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung,
  • ehrenamtlich tätige Versichertenälteste sowie
  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versicherungsamtes Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

So gehen Sie vor:

  • Vereinbaren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Termin für die Entgegennahme Ihres Rentenantrages. Dabei wird Ihnen mitgeteilt, welche Formulare auszufüllen sind und welche weiteren Unterlagen zur Antragstellung mitzubringen sind.
  • Wenn Sie Unterlagen nachreichen, geben Sie bitte immer Ihren vollständigen Namen und die Versicherungsnummer an.
  • Sie können Ihren Rentenantrag auch online stellen. In einem sogenannten Dialogverfahren werden Sie durch den Antrag geleitet. Eine Online-Hilfe unterstützt Sie gegebenenfalls und weist Sie auf Eingabefehler hin.

Erforderliche Unterlagen

Das Komplettpaket "Versichertenrente einschließlich Krankenversicherung der Rentner" der Deutschen Rentenversicherung enthält alle notwendigen Formulare.

Fristen

  • Rentenantrag: Einreichung spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn

Wichtig! Nur durch fristgemäße Beantragung ist gewährleistet, dass Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten. Der Rentenbescheid wird innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe bindend. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihren Rentenantrag zurücknehmen oder ändern.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 06.06.2023

Weitere Informationen