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Sächsischer Transferpreis, Vorschlag einreichen

Allgemeine Informationen

Wissens- und Technologietransfer spielt für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen eine wichtige Rolle. Der erstmals 2017 ausgelobte Sächsische Transferpreis ehrt Wissens- und Technologiegeber*, die in besonderer Weise zum Gelingen eines solchen Transferprozesses beitragen und somit maßgeblich die Zukunft des Innovationsstandorts Sachsen mitgestalten.

Der Staatspreis wird im Rahmen des Projektes "futureSAX - die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen" alle zwei Jahre verliehen. Die Bewerbungsphase für 2025 läuft von Ende 2024 bis Anfang 2025. Gesucht werden Wissens- und Technologietransferprojekte zwischen Hochschulen beziehungsweise außeruniversitären Forschungsinstituten und sächsischen Unternehmen mit Modellcharakter, wobei nicht nur das Endprodukt, sondern die Gestaltung sowie die Effektivität des Transferprozesses im Mittelpunkt stehen.

Der technologie- und branchenoffene Wettbewerb ist mit einem Preisgeld dotiert. Der Preis richtet sich an Wissens- und Technologiegeber (Einzelpersonen), die an staatlich anerkannten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen beschäftigt sind. Unternehmen und Start-ups aus Sachsen können gemeinsam mit einem Technologiegeber eine Bewerbung einreichen. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Voraussetzungen

Preisanwärter

Wissens- und Technologiegeber, die maßgeblich an der Übertragung von Wissen und Technologie in den sächsischen Mittelstand beigetragen haben.

Nominierungsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups in Sachsen, die vom Wissens- und/oder Technologietransfer profitierten können gemeinsam mit einem Wissens- und Technologiegeber aus einer Hochschule und außeruniversitären Forschungseinrichtung eine Bewerbung einreichen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Der Beginn bzw. die Durchführung des Transferprozesses liegt nicht länger als drei Jahre zurück.
  • Die Bewerbung soll sich an folgenden Kriterien orientieren:
    • Netzwerkeffekte
    • Organisation und Struktur
    • Marktrelevanz

Verfahrensablauf

  • Ihren Vorschlag reichen Sie während des Bewerbungszeitraums über das Online-Wettbewerbsportal ein.

Nominierung / Preisverleihung

Eine Jury bewertet die Vorschläge anhand der Kriterien "Marktrelevanz und -nutzen", "Modellcharakter und Netzwerkeffekte" und "Organisation und Transferprozess" und ermittelt die Preisträger.

Erforderliche Unterlagen

Nominierungsvorschlag (via Online-Nominierung)

Fristen

werden nach Ausschreibung bekanntgegeben

Kosten (Gebühren)

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Änderungen im Programm behält sich die Projektleitung vor.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch Projektleitung "futureSAX - die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen". 13.03.2024

Weitere Informationen

Rechtsgrundlage

Ausschreibung zum Sächsischen Transferpreis