SAB-Baukindergeld, Vorfinanzierungsdarlehen beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines SAB-Förderdarlehens zur Vorfinanzierung selbst zu nutzenden Wohneigentums
Hinweis: Eine Antragstellung für dieses Förderprogramm ist nicht mehr möglich, es werden keine Anträge mehr entgegengenommen.
Mit diesem Förderdarlehen der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) können Sie von Anfang an in vollem Umfang das staatliche Baukindergeld nutzen, das über zehn Jahre zur Auszahlung vorgesehen ist. Unterstützt werden Familien mit Kindern, die erstmals selbst zu nutzenden Wohnraum bauen oder erwerben.
Die SAB gewährt den Förderkredit in Verbindung mit weiteren Bausteinen, zum Beispiel einem Darlehen nach der Richtlinie Familienwohnen, und rechnet diesen bei Gesamtfinanzierung zum Teil als Eigenmittel an.
Wer wird gefördert?
Erwerber* oder Bauherren, die sich erstmals Wohneigentum zur Selbstnutzung im Freistaat Sachsen schaffen wollen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum für Familien mit Kindern.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.
Konditionen
Art
Annuitätendarlehen
Höhe
bis zu EUR 12.000 je Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld bezogen wird
Zinssatz / -bindung
- Sollzinssatz: 0 %
- Effektivzinssatz: 0,10 % pro Jahr
über die gesamte Laufzeit
Laufzeit
12 Jahre
Auszahlung
100 %
Rückzahlung
2 Jahre tilgungsfrei, danach in monatlichen Raten
Tilgung
10 % pro Jahr
Sicherheiten
bankübliche (Grundschuld)
(Details: siehe Programmseite der SAB)
Hinweise:
- Das Darlehen kann nur in Kombination anderen Förderbausteinen der SAB in Anspruch genommen werden.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Weiterführende Informationen
- -> Wohnungsbau Selbstnutzer, Online-Antrag
SAB-Förderportal - Beratung vor Ort
- SAB-Programmseite Baukindergeld Vorfinanzierungsdarlehen
SAB - Baukindergeld beantragen
Amt24-Leistung
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- erstmalige Schaffung selbst zu nutzenden Wohnraums
- Anspruch auf Baukindergeld
- Gesamtbelastung auf Dauer tragbar
- Gesamtfinanzierung über die SAB
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerbende beziehungsweise der Bauherr bereits über selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland verfügt.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
- Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Beantragen Sie die Auszahlung mit den erforderlichen Formularen und Nachweisen.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Dokumente und Nachweise
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, ergänzende Antragsunterlagen entnehmen Sie den weiteren Finanzierungsbausteinen im Rahmen der SAB-Gesamtfinanzierung.
Fristen
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn.
Kosten (Gebühren)
- Bearbeitungsgebühr: keine
- Kreditzinsen
Weitere Kosten können beispielsweise für die Grundbucheintragung und die Gebäudeversicherung entstehen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 22.04.2022