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Verwaltungsleistungen

SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen

Allgemeine Informationen

Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug fälliger Zahlungen aus Forderungen, die einer Kommune (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Zweck- oder Verwaltungsverband) Ihnen gegenüber zustehen, zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlungen auszuführen. Die fälligen Beträge können so automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden und Sie ersparen sich einzelne Überweisungsaufträge. Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.

Zuständige Stelle

Gemeinde-, Stadt-, Landkreis- oder Verbandsverwaltung (regelmäßig: Gemeinde-, Stadt-, Kreis- oder Verbandskasse)

Voraussetzungen

Sie können am Lastschrifteinzugsverfahren der Kommune teilnehmen, wenn Sie wiederkehrende oder auch einmalige Einzahlungen an die Kommune leisten.

Verfahrensablauf

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie online oder schriftlich auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat (unter "Online-Antrag", soweit in Amt24 verfügbar)

SEPA-Mandat online erteilen

Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

SEPA-Mandat schriftlich erteilen

  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
  • Senden Sie den Ausdruck im Original an die Kommune. Die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.

Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie der Kommune ein neues SEPA-Lastschriftmandat. Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an die Kommune widerrufen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Fristen

Gültigkeit des SEPA-Lastschriftmandats: unbegrenzt (bis zum Zugang des Widerrufs)

Kosten (Gebühren)

keine

Bearbeitungsdauer

variabel

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 18.01.2024