Schäden an Autobahnen und Autobahnauffahrten melden
Allgemeine Informationen
Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Wenn Sie Schäden an Autobahnen oder Autobahnauffahrten melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.05.2024
Fristen
keine
Voraussetzungen
Sie haben einen Schaden an einer Autobahn oder Autobahnauffahrt festgestellt.