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Verwaltungsleistungen

Sozialtarif der Telekom Deutschland GmbH

Allgemeine Informationen

Menschen mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen den Sozialtarif der Telekom Deutschland GmbH nutzen. Auch behinderten Menschen kommt diese freiwillige soziale Vergünstigung zugute.

Im Rahmen des Sozialtarifs wird ein monatlicher Rechnungsnachlass gewährt in Höhe von:

  • EUR 8,26 (EUR 6,94 netto) für Kunden, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind oder BAföG-Leistungen empfangen
  • EUR 10,38 (EUR 8,72 netto) für blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Kunden mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent

Die Vergünstigungen gelten für alle selbst gewählten City-, Deuschland- und Auslandsverbindungen, die über das Telefonnetz der Telekom geführt werden. Die soziale Vergünstigung wird nicht mit den Verbindungsentgelten für Auslandsverbindungen, die mit dem Spezialtarif CountrySelect abgerechnet werden, und den Verbindungen der Telekom zu speziellen Diensten mit internationaler Zugangskennzahl verrechnet. Für den monatlichen Grundpreis und sonstige Verbindungen wird keine Ermäßigung gewährt.

Voraussetzungen

Um die soziale Vergünstigung zu nutzen, müssen Sie einen Festnetzanschluss der Telekom besitzen und gleichzeitig entweder

  • von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sein
    oder
  • Ausbildungsförderung (BAföG) erhalten.

Der Anschluss darf nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.

Blinde, gehörlose und sprachbehinderte Menschen erhalten den Sozialtarif bei einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent.

Verfahrensablauf

  • Bitte benutzen Sie das Online-Formular der Deutschen Telekom GmbH. Alternativ erhalten Sie das Formular auch beim Kundenservice der Telekom unter der kostenfreien Rufnummer 0800 330 1000 oder im Telekom Shop.
  • Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn mit den nötigen Unterlagen direkt an die Telekom oder geben Sie ihn in einem Telekom Shop ab.
  • Sie erhalten eine Bestätigung, ob und ab wann Ihnen der Sozialtarif berechnet wird.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Grund für Ihren Antrag:

  • Nachweis der Rundfunkbeitragsbefreiung
  • BAföG-Bescheid
  • Schwerbehindertenausweis

Fristen

Die Ermäßigung ist frühestens einen Monat nach Antragstellung möglich. Eine rückwirkende Befreiung wird nicht angeboten.

Entfällt eine der Voraussetzungen für den Sozialtarif, so sind Sie verpflichtet, dies der Telekom unverzüglich anzuzeigen.

Auf Verlangen der Telekom müssen Sie außerdem den Nachweis erbringen, dass die Voraussetzungen für den Sozialtarif noch vorliegen.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Telekom Deutschland GmbH. 02.03.2022

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