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Verwaltungsleistungen

Tierärztliche Hausapotheke anzeigen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich als Tierarzt* niederlassen oder eine tierärztliche Tätigkeit als Angestellter ausüben und dabei eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, sind Sie verpflichtet, dies bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Hinweis: Das Betreiben tierärztlicher Hausapotheken ist personengebunden. Angestellte und Stellvertreter können jedoch im Auftrag der Praxis beziehungsweise des Arbeitgebers Medikamente bestellen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Anzeige persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen.
  • Gegebenenfalls überprüft der Amtstierarzt im Rahmen eines Vor-Ort-Termins die tierärztliche Hausapotheke sowie die mitgeführte tierärztliche Hausapotheke.
  • Bei einem positiven Prüfungsergebnis kann Ihnen die Behörde eine Apothekenbescheinigung ausstellen, wenn dies gewünscht ist. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • beglaubigte Kopie der tierärztlichen Approbationsurkunde

Kosten (Gebühren)

je nach Bearbeitungsdauer unterschiedlich: EUR 14,40 pro angefangene Viertelstunde, mindestens jedoch EUR 25,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 19.03.2024

Zuständige Stelle

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Fristen

keine

Formular zur Anzeiger einer Tierärztlichen Hausapotheke

Ein entsprechendes Antragsformular haben wir hier für Sie hinterlegt.

Weitere Informationen