Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition
Allgemeine Informationen
Der Versender von zivilen Explosivstoffen beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).
Voraussetzungen
In der Regel Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht.
Erforderliche Unterlagen
Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen
Fristen
Das Verfahren dauert ein bis zwei Wochen.
Kosten (Gebühren)
Abrechnung nach Kostenverordung der BAM (BAMKostV)
Hinweise (Besonderheiten)
Dadurch, dass es sich um ein fachlich sehr anspruchsvolles Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Der Einheitliche Ansprechpartner sollte nur verweisen. Detailfragen sind zwischen Antragsteller und BAM zu klären.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Bundesamt für Materialforschung. 01.03.2022