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Verwaltungsleistungen

Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition

Allgemeine Informationen

Der Versender von zivilen Explosivstoffen beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).

Voraussetzungen

In der Regel Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht.

Erforderliche Unterlagen

Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen

Fristen

Das Verfahren dauert ein bis zwei Wochen.

Kosten (Gebühren)

Abrechnung nach Kostenverordung der BAM (BAMKostV)

Hinweise (Besonderheiten)

Dadurch, dass es sich um ein fachlich sehr anspruchsvolles Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Der Einheitliche Ansprechpartner sollte nur verweisen. Detailfragen sind zwischen Antragsteller und BAM zu klären.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Bundesamt für Materialforschung. 01.03.2022