Inhalt

Verwaltungsleistungen

Verdacht auf Impfschadensfall melden

Allgemeine Informationen

In manchen Fällen treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen als Impfreaktion des Körpers auf, wie beispielsweise Schwellungen an der Injektionsstelle oder leichtes Fieber. Gehen die Reaktionen aber über das übliche Ausmaß hinaus, so ist sofort ein Arzt* (möglichst der impfende Arzt) zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.

Voraussetzungen

Kurzzeitig vorübergehende Lokas- und Allgemeinreaktionen des Körpers auf eine Impfung gehen über das normale Ausmaß hinaus.

Die Reaktionen des Körpers auf die Impfung sind unterschiedlich. Einige Beispiele einer Reaktion im normalen Ausmaß sind:

  • Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von ein bis drei Tagen (gelegentlich länger)
  • Fieber unter 39,5 °C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
  • "Impfkrankheit" (ein bis drei Wochen nach der Impfung), zum Beispiel masern- bzw. varizellenähnliche Hauterscheinungen.

Verfahrensablauf

  • Kommt es im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die über die oben aufgeführten hinausgehen, sollte ein Arzt, möglichst der impfende Arzt konsultiert werden.
  • Besteht ein Verdacht auf Impfnebenwirkungen, so muss die Meldung darüber sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Dafür sollte der vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelte Meldebogen sowie der "Ergänzungsbogen zur Meldung eines Verdachtes auf Impfkomplikation" der Sächsischen Impfkommission verwendet werden.
  • Bestätigt sich der Verdacht, können Sie beim Kommunalen Sozialverband Sachsen eine Versorgung bei Impfschaden beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte benutzen Sie die Formulare in den "Empfehlungen der Sächsischen Impfkommision beim Auftreten von atypischen Impfverläufen" (Bericht über Verdachtsfälle und Ergänzungsbogen).

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Fristen

keine

Weitere Informationen

Hinweise (Besonderheiten)