Vereinssatzung, Änderungen dem Finanzamt melden
Allgemeine Informationen
Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor, so müssen Sie diese dem Finanzamt spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.
Daneben müssen angezeigt werden:
- Erwerb der Rechtsfähigkeit eines Vereins
- Veränderungen des Vereinsvorstandes
- Verlegung des Vereinssitzes oder der Geschäftsleitung
- Änderung der Rechtsform (zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH)
- Vereinsauflösung
Der Stadt- oder Gemeindeverwaltung müssen Sie Änderungen in der Vereinssatzung innerhalb eines Monats mitteilen.
Verfahrensablauf
Die Änderung der Vereinssatzung kann in einem formlosen Schreiben mitgeteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Beschluss über die Satzungsänderung oder
- Protokoll der Mitgliederversammlung, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde
Fristen
- Der Stadt- oder Gemeindeverwaltung müssen Sie Änderungen in der Vereinssatzung innerhalb eines Monats mitteilen.
- Dem Finanzamt ist die geänderte Satzung spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder nach Aufforderung zu übermitteln.
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 137 Abgabenordnung (AO) - Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 138 Absatz 1 AO - Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024
Zuständige Stelle
Finanzamt