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Verwaltungsleistungen

Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein beantragen

Allgemeine Informationen

Strebt Ihr Verein mit Sitz in Sachsen eine vorrangig wirtschaftliche Tätigkeit an, können Sie bei der Landesdirektion Sachsen einen Antrag auf Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Vereins stellen.

Voraussetzungen

  • Der Zweck des Vereins ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet
  • Dem Verein darüber hinaus nicht zugemutet werden kann, sich in einer anderen handels- oder gesellschaftsrechtlichen Rechtsform (zum Beispiel GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft) zu organisieren und auf diese Weise die Rechtsfähigkeit zu erlangen.

Die Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB ist anderen Organisationsformen des Handels- und Gesellschaftsrechts, durch die die Rechtsfähigkeit erlangt werden kann, nachrangig.

Der Verein muss deshalb sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft haben, die Rechtsfähigkeit auf anderem Wege zu erlangen. Eine Ausnahme hiervon ist nur gegeben, wenn die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins durch bundesgesetzliche Sonderregelungen (zum Beispiel nach dem Marktstrukturgesetz) ausdrücklich zugelassen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • die Satzung des Vereins in Urschrift und unbeglaubigter Abschrift
  • das Protokoll zur Gründungsversammlung des Vereins
  • eine Abschrift der Urkunde über die Bestellung des Vorstands

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 08.08.2023

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen - Referat 20