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Verwaltungsleistungen

Vorzeitige Einschulung beantragen

Allgemeine Informationen

Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung erst nach dem 30.09. sechs Jahre alt und Sie wünschen aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung? Beantragen Sie dies bis zum 28.02. im Jahr der gewünschten Einschulung bei der zuständigen Grundschule.

Tipp: Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.

Kinder werden im Allgemeinen eingeschult, wenn sie im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren sechsten Geburtstag feiern. Wenn die Eltern es wünschen, können Kinder, die ihren sechsten Geburtstag erst noch bis zum 30.09. des Jahres der Einschulung feiern, auch eingeschult werden. In beiden Fällen ist eine Anmeldung in der Schule notwendig. 

Grundschulbezirk

Jede öffentliche Grundschule hat einen Schulbezirk. Alle Kinder, die in diesem Bezirk wohnen, müssen diese Grundschule besuchen. In der Regel entspricht der Schulbezirk dem Gemeindegebiet.

Wenn es in einer Gemeinde oder Stadt mehrere Grundschulen gibt, können die Gemeinden und Städte ihr Gebiet in mehrere Schulbezirke unterteilen oder die Schulen in einem gemeinsamen Schulbezirk belassen, sodass die freie Auswahl der Schule besteht.

Welche Grundschule für Ihren Wohnsitz vorgesehen ist, erfahren Sie von Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Ausnahmen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ausnahme vom Schulbezirk möglich, sodass auch eine andere Grundschule besucht werden kann.

Schulen in freier Trägerschaft

Neben den öffentlichen Grundschulen gibt es auch zahlreiche Grundschulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Diese haben keinen festgelegten Schulbezirk.

Ansprechstelle

Grundschule, in deren Schulbezirk Sie wohnen:

-> Schulen im Freistaat Sachsen (nach geografischer Lage)
Sächsische Schuldatenbank

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist am 01.10. des Jahres der geplanten Einschulung noch nicht sechs Jahre alt.
  • Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand.

Verfahrensablauf

Melden Sie Ihr Kind an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.

  • Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
  • Die Schulleitung lädt Sie im Anschluss mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein.
  • Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft abschließend die Schulleitung.

Hinweis: Die Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule und die Beantragung der vorzeitigen Einschulung müssen Sie als Eltern gemeinsam vornehmen, sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser, schriftlicher Antrag
  • Vorlage der Geburtsurkunde oder eines entsprechenden Nachweises über die Identität des Kindes

Fristen

Beantragung: spätestens bis zum 15.03. des gewünschten Einschulungsjahres

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 05.07.2023