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Verwaltungsleistungen

Wölfe in Sachsen, Auskunft und Veranstaltungen

Allgemeine Informationen

Wünschen Sie aktuelle Informationen über die Wölfe in Sachsen, so können Sie sich an die "Fachstelle Wolf" des sächischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie wenden. Auf der Internetseite erhalten Sie umfangreiche Informationen unter anderem zu:

  • Hintergrundinformationen zur Verbreitung, der Lebensweise und dem Monitoring der sächsischen Wölfe
  • Wolf und Mensch
  • Welche Konflikte existieren und wie können sie vermieden werden
  • Wolf und Nutztiere
  • Informationen zum Herdenschutz, zur Förderung und
  • Statistiken zum Rissgeschehen

Es stehen eine Reihe von Informationsmaterialien zum Download zur Verfügung. Dazu gehören die veröffentlichten Statusberichte des Wolfsmonitorings, aber auch Broschüren und Faltblätter.

Weiterhin bietet die Fachstelle zusammen mit der Umweltbildungsstelle Wolf sowie engagierten Umweltpädagogen und Umweltpädagoginnen ganzjährig Vorträge, Wander- und Projekttage an. Die Vorträge können auch individuell bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Lehrer und Lehrerinnen sowie Erzieher und Erzieherinnen können Vorschul- oder Schulgruppen für organisierte Projekttage anmelden.

Verfahrensablauf

Vorträge und Exkursionen

Informieren Sie sich auf der Homepage der Fachstelle Wolf über Termine für Vorträge und Exkursionen. Gegebenenfalls müssen Sie sich für Veranstaltungen anmelden.

Es können auch Spuren-Exkursionen, die durch einen Teil des Wolfsgebietes führen und einen Einblick in den Lebensraum des Wolfes geben, vermittelt werden.

Tipp: Für Gruppen ab zehn Personen bietet das "Fachstelle Wolf" unter Voranmeldung auch individuelle Vortragstermine an.

Erforderliche Unterlagen

keine

Fristen

  • Dauer eines Vortrags: 1 bis 1,5 Stunden
  • Dauer einer Exkursion: ca. 3 Stunden

Kosten (Gebühren)

für Informationsmaterial sowie gegebene Vortragstermine:

  • keine (bei größeren Sendungen Versandkosten)

für individuelle Vortragstermine:

  • für Gruppen ab zehn Personen aus dem Freistaat Sachsen: keine
  • für Gruppen ab zehn Personen aus anderen Bundesländern: nach Absprache

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 04.01.2024

Voraussetzungen

 keine

Rechtsgrundlage

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