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Verwaltungsleistungen

Zukunftsfähige Energieversorgung, Projektzuschuss beantragen ("RL Energie/2014") (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung - Richtlinie Energie/2014, Nr. 02142

Antragsstopp für die Umsetzung der RL Energie/2014 (Förderperiode 2014 - 2020)

Aufgrund der auslaufenden Förderperiode und der nur noch begrenzt zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel ist eine Antragstellung ab 15.10.2021 nicht mehr möglich.

Vom Antragsstopp ausgenommen sind nur Anträge für erste investive Folgemaßnahmen des Sächsischen Gewerbeenergiepasses (SäGEP).

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung sind mit diesem Förderprogramm angesprochen, Vorhaben zur Reduzierung von Kohlendioxid-Emissionen und Projekte der anwendungsorientierten Forschung an Energietechniken zu entwickeln und umzusetzen. Aber auch wegweisende Energieprojekte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen können mit Zuschüssen aus diesem Programm gefördert werden.

Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?

  • Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energieträger und zur Energiespeicherung
  • Modellvorhaben zu vorgenannten Themen sowie zu intelligenten Nieder- und Mittelspannungsverteilsystemen
  • Nichtinvestive Vorhaben zur Vorbereitung eines Förderantrages zu vorgenannten Themen und zur Evaluierung von Modellvorhaben
  • Anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken.

Derzeit ist eine Antragstellung für folgende Fördergegenstände der RL Energie/2014 möglich:

  • Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz nach Ziffer II. Nr. 1 RL Energie/2014
  • Investitionsvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energieträger (Ziffer II Nr. 2 RL Energie/2014)
  • Investitionsvorhaben zur Energiespeicherung (Ziffer II Nr. 3 RL Energie/2014)
  • Vorhaben zur anwendungsorientierten Forschung an innovativen Energietechniken nach Ziffer II. Nr. 6 RL Energie/2014

KWK-Anlagen können nicht gefördert werden.

Hinweis: Für Vorhaben zur anwendungsorientierten Forschung an innovativen Energietechniken nach Ziffer II. Nr. 6 RL Energie/2014 erfolgt die Antragstellung mittels den Vordrucken VD 63151 bzw. VD 63152. Weitere, im Zuge der Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur anwendungsorientierten Forschung an innovativen Energietechniken, einzureichenden Unterlagen finden Sie in den Weiterführenden Informationen.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Projektzuschuss (Anteils- oder Festbetragsfinanzierung)

Höhe
Für die Programmteile gelten unterschiedliche Fördersätze. Nähere Informationen erhalten Sie in der Beratung durch die SAB.

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
  • Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe im Sinne von Artikel Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) handelt, sind die beihilferechtlichen Vorschriften zu beachten.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Abhängig vom Programmteil:

  • Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • sonstige Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
  • kommunale Körperschaften (soweit diese wirtschaftlich tätig)
  • Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen

Über die einzelnen Zuwendungsvoraussetzungen informieren Sie sich bitte in der Förderrichtlinie oder im Beratungsgespräch bei der SAB.

Verfahrensablauf

  • Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
  • Die erforderlichen Formulare erhalten Sie online hier in Amt24 oder im SAB-Förderportal.
  • Den ausgefüllten Antrag reichen Sie mit allen erforderlichen Dokumenten und Nachweisen bei der SAB ein. Nach der Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare
  • Dokumente und Nachweise

Welche Unterlagen Sie im Einzelnen einreichen müssen, entnehmen Sie dem Antragsvordruck.

Fristen

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.

Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.

Programmteil "Anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken"

Vorhabensbeginn erst nach Erlass eines Zuwendungsbescheides beziehungsweise der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die SAB.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank. 26.11.2021

Weitere Informationen

Nähere Informationen zu Landesmitteln für die Förderung Dezentraler Stromspeicher einschl. Modellvorhaben:

Kosten (Gebühren)