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Verwaltungsleistungen

Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Allgemeine Informationen

Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz werden für Personen durchgeführt, die Zugang zu den nichtöffentlichen Bereichen der Flughäfen haben sollen, zum Beispiel:

  • Personen, denen zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit Zugang zu den nichtöffentlichen Bereichen des Flugpaltzgeländes eines Verkehrsflughafens oder eines Luftfahrtunternehmens gewährt werden soll
  • Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, der Flugsicherungsorganisation, sowie der Fracht-, Post-, Reinigungsunternehmen sowie Warenlieferanten und verbleichbarer Versorgungsunternehmen
  • Flugzeugführer (Piloten) und Flugschüler
  • Mitgleider von flugplatzansässigen Vereinen, Schülerpraktikanten

Die Überprüfung erfolgt auf Antrag; die Kosten für die Überprüfung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit trägt der Arbeitgeber.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 21.02.2023