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Verwaltungsleistungen

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis (gewerblich) beantragen

Allgemeine Informationen

Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen

Eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie, um gewerbsmäßig /selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes

  • mit explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen oder
  • den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen zu betreiben.

Die Erlaubnis wird auf Antrag durch die zuständige Behörde erteilt.

Andere Zuständigkeit

Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sächsischen Oberbergamt.

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit

Wenn Sie den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen selbst leiten:

  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde
  • körperliche Eignung
  • Mindestalter von 21 Jahren

Achtung! Als beauftragte Person benötigen Sie für Arbeiten im Umgang mit Sprengstoffen einen Befähigungsschein.

Verfahrensablauf

  • Verwenden Sie für Ihren schriftlichen Antrag die vorgesehenen Vordrucke (siehe -> Formulare und weitere Angebote).
  • Stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bitte vollständig und unterschrieben bei der zuständigen Stelle ein.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls: Beiblatt A (Fundmunition)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die beabsichtigte Tätigkeit
  • Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit

Kosten (Gebühren)

Gebührenrahmen: EUR 200,00 bis EUR 2.500

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 26.06.2023

Zuständige Stelle

  • Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5, Arbeitsschutz mit ihren Dienststellen und Dienstsitzen

Fristen

Gültigkeit der Erlaubnis: unbefristet