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Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

  • Das Amt als Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes wacht mit dem Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen von Menschen und Tieren zu vermeiden oder zu beseitigen, darüber, dass alle Anforderungen der Lebensmittel- und Fleischhygiene eingehalten werden.
  • Das Amt wirkt daraufhin, dass übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren verhütet und bekämpft werden und wacht darüber, dass die Anforderungen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen beachtet werden und die Sicherheit im Verkehr mit Tierarzneimitteln und Betäubungsmitteln auf allen Ebenen gewährleistet ist.
  • Das Amt wirkt für die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen.
  • Das Amt klärt die Bevölkerung über die Gefahren der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten, den gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie die artgerechte und umweltverträgliche Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren, Haus-, Heim- und Hobbytieren auf.

Sachgebiet Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene

Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient in ihrer Gesamtheit dem Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefährdungen, Irreführung und Täuschung beim
Verkehr mit Lebensmitteln einschließlich Trinkwasser, Tabakerzeugnissen,
kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen.

Schwerpunkte sind dabei, die:

  • Durchführung von risikoorientierten amtlichen Hygienekontrollen in Betrieben auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen
  • Risikoorientierte Probenahme auf der Grundlage von Probenplänen
  • Entnahme von amtlichen Verdachtsproben bei Auffälligkeiten oder Abweichungen von der normalen Verkehrsauffassung
  • Probenahme auf der Grundlage spezieller Überwachungsprogramme
    (zum Beispiel Monitoring-Programme)
  • Durchführung von Beratung von Gewerbetreibenden im Umgang mit Lebensmitteln
    hinsichtlich Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften
  • Ermittlungen und Überprüfungen im Zusammenhang mit vermuteten
    Lebensmittelinfektionsgeschehen in Gemeinschaftspflegeeinrichtungen
    wie Kindergärten, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Annahme und Bearbeitung von verschiedensten Verbraucherbeschwerden
    und Entgegennahme oder Bearbeitung von Beschwerdeproben

Für Fragen und Probleme beim Umgang mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen stehen Ihnen die Lebensmittelkontrolleure/innen des Sachgebiets Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes jederzeit gern zur Verfügung.

Amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung hat das Ziel, Erkrankungen des Menschen durch Verzehr von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu verhindern.

Amtliche Trichinenuntersuchung

Für die Tierarten

  • Hausschwein
  • Pferd
  • Nutria
  • Wildschwein
  • Dachs
  • Waschbär

besteht eine Verpflichtung zur Untersuchung auf Trichinellen („Trichinen“).

Dies muss berücksichtigt werden, Details sind mit dem zuständigen amtlichen Untersucher abzustimmen. Erst nach dem Vorliegen eines negativen Ergebnisses darf mit der weiteren Verarbeitung und vor allem dem Verkauf begonnen werden.

Im Geoportal des Vogtlandkreises sind Zuständigkeitsregelungen auch abrufbar, des Weiteren steht für Nutzer mobiler Endgeräte (Smartphone oder Tablet) der QR-Code zur Verfügung.

QR_Code Geoportal Fleischuntersuchungsbezirke
 

Für weitere Details stehen Ihnen unser Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes des Vogtlandkreises jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Jäger des Vogtlandkreises finden die Ergebnisse der Trichinenuntersuchung der erlegten Wildschweine sowie die Ergebnisse der ASP-Untersuchung hier.

Für die Jäger gibt es folgende Schulungsangebote.

Pilzberatung

Die Pilzberatung findet im Vogtlandkreis nunmehr seit mehr als 20 Jahren statt. Sie wird von den vom Landratsamt des Vogtlandkreises dafür beauftragten Pilzberatern wahrgenommen.

Pilzliebhaber können ihre gefundenen Pilze bei den nachfolgend genannten Pilzberatern auf ihre Genießbarkeit überprüfen lassen. Die Pilzberater bilden sich ständig weiter. Jährlich werden viele Stunden für Weiterbildung und für die Öffentlichkeitsarbeit aufgewendet. Mit ihrem umfangreichen Wissen sind sie in der Lage, vorgelegte Pilze zu bestimmen und richtig zu beurteilen. Ungenießbare oder sogar giftige Pilze werden aus den Körben der Beratung Suchenden aussortiert.

Gemeinsam mit den Pilzberatern weist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises darauf hin, dass in Sachsen das Pilze sammeln nur für den eigenen Bedarf möglich ist. Das Sächsische Waldgesetz sieht im § 14 die Entnahme von Pilzen, übrigens auch von Kräutern, Moosen, Beeren und sonstigen Pflanzen, nur für den eigenen Bedarf und nur in pfleglicher Weise vor.

Pilzberater im Vogtlandkreis

Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tierarzneimittel

Aktuelles

Aktuelle Meldungen zu Tierseuchen

1. Bovine Virusdiarrhoe

1.1. Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen “Überwachung der Aufrechterhaltung des Status “frei von Boviner Virus Diarrhoe (BVD)“ - Umstellung auf die serologische Überwachung der sächsischen Rinderbestände - Phase 1“

1.2. Aufhebung des Ausbruchs der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) zum 11.08.2023

1.3. Ausbruch der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) zum 01.11.2022

2. Afrikanische Schweinepest

2.1. Erweiterung des Sächsischen Schwarzwildmonitoring - Änderungen 2024

2.2. Ausbrüche

2.3. Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten


3. Klassische Geflügelpest

4. Amerikanische Faulbrut bei Bienen

4.1. Monitoring 2019 - 2022 und die Fortführung des Monitorings 2023 - 2026

5. Newcastle-Krankheit (ND) - Impfung

Abgabe von Impfstoff zur Impfung gegen die Newcastle-Krankheit nun auch an nicht gewerbsmäßige oder berufsmäßige Tierhalter erlaubt.

Hier erfahren Sie mehr.

6. Blauzungenkrankheit (BTV)


Tierseuchenbekämpfung

Tierschutz

Tierarzneimittelüberwachung