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Verwaltungsleistungen

präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen

Frühe Hilfen

Frühe Hilfen

Alle Kinder haben das Recht gesund und umsorgt aufzuwachsen.

Aus diesem Grund ist es uns im Vogtlandkreis ein besonderes Anliegen (werdende) Eltern in ihrer Elternkompetenz zu unterstützen und das gesunde körperliche, geistige und seelische Aufwachsen ihrer Kindern zu befördern und somit zum Wohl der jüngsten Vogtländer und Vogtländerinnen beizutragen.

Alle Familien mit Kindern zwischen 0 und 3 Jahren sowie schwangere Frauen sind die Hauptzielgruppe der Frühen Hilfen und des Netzwerkes Kinderschutz.

Im Sinne von Frühen Hilfen sollen unsere Angebote neben den leiblichen Elternpaaren auch Pflege-, Adoptiv-, Großeltern sowie Patchwork - Familien und ihre Kinder erreichen.

Frühe Hilfen sind Angebote, die ab dem Säuglingsalter schnell und passgenau greifen können. Das Selbsthilfepotential und die Erziehungskompetenz von Eltern wird somit bedarfsgerecht unterstützt und gefördert.

Ansprechpersonen der Frühe Hilfen für Familien

Ansprechpersonen der Frühen Hilfen für Fachkräfte

Familienbegleitung

Familienbegleitung (Beratung für Familien mit Neugeborenen)

Unsere Familienbegleiterinnen informieren und beraten auf Wunsch alle Familien mit Babys zu Fragen staatlicher Unterstützung, zu Anträgen sowie zu regionalen Angeboten und Hilfen.

Sie sind Lotsen durch die Behörden- und Vereinsstruktur des Vogtlandkreises und können Ansprechpartner (zum Beispiel Familienhebammen, Familiengesundheits- und -kinderkrankenpflegerinnen) vermitteln sowie Übergänge begleiten.


Regionale Zuständigkeiten der Familienbegleiterinnen

Aufgaben der Familienbegleiterinnen - wir möchten Sie unterstützen bei:

  • der Bewältigung besonderer Lebenslagen
  • Antragstellungen (zum Beispiel Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Ähnliches) 
  • Fragen zu Erziehung und Entwicklung
  • Fragen zur Bewältigung des Familienalltags
  • der Gesundheitsförderung Ihres Kindes

Flyer Familienbegleiterinnen

Ansprechpersonen der Frühe Hilfen für Familien

Vernetzung im Kinderschutz/Beratung zu Kinderschutzfragen

präventiver (vorbeugender) Kinderschutz/Beratung zu Kinderschutzfragen

Fachkräftevernetzung

Die Koordinierungsstelle des Netzwerkes für Kinderschutz und Frühe Hilfen ist unter Anderem zuständig für

  • Fachkräftevernetzung und -beratung zu Fragen des vorbeugenden Kinderschutzes und der Frühen Hilfen
  • Vermittlung Früher Hilfen
  • Entwicklung von Handlungsleitfäden zum Umgang mit häuslicher und/ oder institutioneller Kindeswohlgefährdung sowie Selbst- und Fremdgefährdung von Kindern
  • Fortbildungs- und Vernetzungsveranstaltungen

In Kooperation zwischen der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Sächsischen Krankenhauses Rodewisch, dem Jugend-, Gesundheits- und Sozialamt finden regelmäßig Fachveranstaltungen für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendmedizin statt.

Ebenso werden gemeinsame Handlungsempfehlungen erstellt und Fachpersonal zur Verfügung gestellt. 

Hier wird in Zukunft eine Handreichung für Mitarbeitende in Kindertagesstätten zum Umgang mit individuell erlebtem herausfordernden Verhalten von Kindern eingestellt.

Allgemeine Beratung

Sowohl Netzwerkpartner als auch Bürger und Bürgerinnen können sich unter den nachstehend aufgeführten Kontaktdaten zu Themen des Kinderschutzes, zur Vermittlung von Ansprechpersonen, zu Elternzeit sowie zu Fragen rundum Geburt und das Zusammenwachsen als Familie informieren.

Beratung durch Insoweit erfahrende Fachkräfte

Im Vogtlandkreis stehen die Mitarbeitenden der Familien-/ Erziehungsberatungsstellen als Insoweit erfahrene Fachkräfte zur Verfügung. Alle, in der Kinder- und Jugendhilfe, Tätigen haben das Recht und die Pflicht, eine entsprechende Fachkraft in den Prozess der Verdachtsprüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung einzubinden (§8a SGB VIII).

Seit dem 01.07.2012 steht die Koordinierungsstelle des Netzwerkes für Kinderschutz, während der Sprechzeiten des Jugendamtes, als Insoweit erfahrene Fachkraft gemäß Artikel 1, § 4 KKG für Berufsgeheimnisträger zur Verfügung. Das heißt, die nachfolgend aufgeführten Professionen haben zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft. Sie sind befugt, hierfür erforderliche Daten pseudonymisiert zu übermitteln.

Berufsgeheimnisträger sind:

  1. Ärztinnen/ Ärzte, Zahnärztinnen/ Zahnärzte, Hebammen/ Entbindungspfleger oder Angehörige eines anderen Heilberufes mit staatliche Ausbildung
  2. Berufspsychologinnen/ -psychologen mit staatliche anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung
  3. Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen oder -berater
  4. Beraterinnen oder Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist
  5. Mitgliedern oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
  6. staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter, staatich anerkannte Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen
  7. Lehrerinnen oder Lehrer an öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schulen

Aufgaben der Insoweit erfahrenen Fachkraft sind: Beratung und Begleitung

Ausgehend vom Auftrag/ Anliegen sammelt die insoweit erfahrene Fachkraft im Gespräch mit der Einrichtung/ dem Dienst Informationen zum Kind, den Eltern/ Sorgeberechtigten, der Beziehung zwischen Kind und Eltern/ Sorgeberechtigten, zum Umfeld, zu bisherigen Hilfen sowie Ressourcen der Eltern/ Sorgeberechtigten und dem Kind. Ausgehend von den vorhandenen Informationen erfolgt eine Analyse, daraus resultierend die Planung des weiteren Vorgehens (Schutzplan) sowie ggf. die Information an unser Jugendamt bei akuter Gefährdung durch die falleinbringende Person.

Insoweit erfahre Fachkraft - einfach erklärt (Kurzfilm des Sozialen Frühwarnsystems im Landkreis Görlitz - Netzwerke Frühe Hilfen)

Ansprechpersonen für Fragen zum Kindeswohl in den einzelnen Sozialregionen

weitere Beratungsmöglichkeiten

Fachberatung in Fällen sexueller Grenzverletzung durch Minderjährige

Gemeinnützige Koordinierungsstelle Kinderschutz der gStiftung Gerichtsmedizin - Rechtsmedizin regional

Medizinische Kinderschutzhotline (bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefoisches eatungsangebot für Angehörig der Heilberufe, Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichte)

Beratung/ Meldung in Not- und Krisensituationen

Beratung/ Meldung in Not- und Krisensituationen

Ansprechpartner bei Not- und Krisensituationen in Bezug auf Kindeswohlgefährdung sind die Mitarbeiter des Jugendamtes/ Sozialer Dienst.

Kontaktmöglichkeiten/Ansprechpartner im zuständigen Sachgebiet des Jugendamtes/ Sozialer Dienst sind einsehbar unter dem Mitarbeiter-Verzeichnis.

Notfallnummern für Kinder, Jugendliche und Familien in Not

überregionale Ansprechpersonen bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt

Im Handbuch des Deutschen Jugendinstitutes "Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialdienst" werden u.a. grundlegende Begrifflichkeiten, Gefährdungsaspekte, Handeln bei Kindeswohlgefährdungen und Umgang mit Belastungen ausführlich beschrieben.

Handbuch Deutsches Jugendinstitut zur Kindeswohlgefährdung

Materialien zum Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung/ Notfallordner

Materialien für den Umgang zum Kindeswohl - Notfallordner

Notfallordner - für wen?
Der Notfallordner richtet sich an Kontaktpersonen und Fachkräfte des Vogtlandkreises, die mit Familien bzw. Kindern/Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr arbeiten.
Notfallordner - für was? Der Notfallordner soll Sie in ihrer täglichen Arbeit unterstützen und Ihnen Handlungssicherheit geben, wenn Sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben. Dabei wurde diese Form der Handreichung als Ordner gewählt, da einzelne Seiten innerhalb des Ordners ergänzt oder im Falle von Aktualisierungen ausgetauscht werden können. Gleichzeitig ist es möglich, die einzelnen Kapitel jeweils durch Registertrennblätter zu unterteilen, um das gezielte Suchen und Finden von Informationen im "Notfall" zu erleichtern.

Notfallordner - Inhalte zum herunter Laden:

1 Vorne weg
2    Was heißt Kindeswohlgefährdung?
3.1 Wie kann ich Kindeswohlgefährdung erkennen?
3.2 Checkliste Formen von Schulverweigerung
3.3 Ampelbogen 0-2 Jahre
3.4 Ampelbogen 3-5 Jahre
3.5 Ampelbogen 6-11 Jahre
3.6 Ampelbogen 12-18 Jahre
4   Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
5.1 Gefahr in Verzug
5.2 Faxmeldebogen
5.3 Notfallkarte
6    Kindeswohlgefährdung Dokumentation
7    Wer macht was bei Kindeswohlgefährdung?
8    ABC zur Kindeswohlgefährdung
9    Relevante Gesetzestexte
10  Allgemeine Hinweise zum Datenschutz

Handreichung zum Umgang mit schulvermeidendem Verhalten

Handreichung zum Umgang mit schulvermeidendem Verhalten

Der Vogtlandkreis setzte sich mit dieser Themenstellung auseinander, indem innerhalb einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Bereichen Schule und Schulverwaltung, Jugendhilfe und Justiz über die Ineffizienz der eigenen Strukturen im Umgang mit Schulversäumnissen reflektiert wurde. Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist diese Handreichung zur künftigen Handhabung von schulverweigerndem Verhalten von Schülerinnen und Schülern an vogtländischen Schulen. Gemeinsame Zielsetzung ist es, bei künftigen Vorfällen mittels optimaler Abstimmung von Handlungsabläufen aller beteiligten Dienststellen eine zeitnahe pädagogische Konsequenz für die betreffenden Schülerinnen und Schülern zu erwirken und somit perspektivisch schulvermeidendem Verhalten bereits präventiv begegnen zu können.

Handreichung zum Umgang mit schulvermeidendem Verhalten im Vogtlandkreis

Handreichung für Ehrenamtliche zum Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung