Wilden Müll melden
Allgemeine Informationen
Als "wilden Müll" bezeichnet man Abfall, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und nun in der freien Landschaft, in Wäldern oder an anderen öffentlich Orten abgelagert wurde. Hierbei kann es sich um Abfall jeder Art handeln, beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle und Autowracks.
Die illegale Entsorgung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft.
Wissenswertes zum Thema Abfall, Wertstoffe und Abfallwirtschaft sowie die Adressen von Abfallzweckverbänden und vieles andere mehr finden Sie auf den Internetseiten des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Verfahrensablauf
Wenn Sie illegal entsorgten, "wilden" Müll finden, melden Sie sich bei der oben genannten Stelle (siehe "Zuständige Stelle"). Die weiteren Vorgänge werden dann von dort durchgeführt.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren)
Es fallen keine Gebühren an.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 25.03.2019
Zuständige Stelle
Umweltamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie den Fundort des illegal entsorgten Mülls ein:
Weiterführende Informationen
- Wertstoffe, Abfallwirtschaft
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Voraussetzungen
Der Müll wurde nicht ordnungsgemäß entsorgt und befindet sich in freier Landschaft, in Wäldern oder anderen öffentlichen Orten.