Inhalt

Verwaltungsleistungen A-Z

Wohneigentum im ländlichen Raum, Förderkredit beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Hinweis: Die Förderung im Rahmen der Richtlinie Wohneigentum ländlicher Raum ist mit dem 25. März 2021 ausgelaufen. Antragsstellungen sind derzeit nicht möglich.

Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens zum Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum nach der Richtlinie "Wohneigentum ländlicher Raum", Nr. 00741

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus im ländlichen Raum kaufen oder bauen wollen, unterstützt Sie der Freistaat Sachsen bei der Finanzierung mit einem zinsvergünstigtem Darlehen von bis zu EUR 80.000.

Gefördert werden auch Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Erweiterungs- und Umbauvorhaben, wenn diese im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie erforderlich sind. Für Bauvorhaben in Mietwohnungen ist keine Förderung möglich. Als ländlicher Raum ist das Gebiet des Freistaates Sachsen mit Ausnahme der Gebiete der kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz definiert.

Was wird gefördert?

  • Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum im ländlichen Raum
  • Modernisierung, Instandsetzung oder Umbau, sofern im Zusammenhang mit dem Bestandserwerb erforderlich
  • Umbau von Nichtwohnraum in Wohnraum
  • Erweiterung von bestehendem Wohnraum

Konditionen

Art der Förderung:
zinsvergünstigtes Darlehen

Höchstbetrag:

  • maximal EUR 80.000 für Neubau/Erwerb und Umbau
  • maximal EUR 40.000 für zeitgemäße Sanierung und Erweiterung

Eigenanteil:
mindestens 20 % der Gesamtkosten

Zinssatz:

  • 0,75 % p.a. für die gesamte Laufzeit
  • Bereitstellungszinsen: Ab 13. Monat nach Förderzusage in Höhe des Darlehenszinses

Auszahlung:

  • grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten abrufbar
  • bei Neubau, Erwerb oder Umbau: mindestens EUR 5.000 in bis zu 5 Teilbeträgen nach Baufortschritt oder nach Abschluss der Maßnahme
  • bei Sanierung oder Erweiterung: regelmäßig in zwei gleich hohen Raten (Auszahlung der Schlussrate erst nach Abschluss der Baumaßnahmen).

Laufzeit:
bis zu 25 Jahre

Rückzahlung:

  • Rückzahlung in gleichmäßigen Raten (2 Jahre tilgungsfrei), Tilgungssatz ca. 3,99%
  • jährliches Sondertilgungsrecht (mindestens EUR 2.000)

Sicherheiten:
Grundbucheintragung für Darlehen ab EUR 50.000

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Die Höhe der Zinsen legt das Sächsische Staatsministerium des Innern fest
  • Das Gesamtvorhaben soll über ein Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm mitfinanziert sein.
  • Bei Teilnahme am Programm "Wohneigentum" des Freistaates Sachsen ist die Förderung ausgeschlossen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle

 

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Käufer und Käuferinnen sowie Bauherren und Bauherinnen, die Wohneigentum im ländlichen Raum schaffen, erwerben, umbauen oder erweitern möchten

Weitere Voraussetzungen

  • Inanspruchnahme eines KfW-Wohnraumförderdarlehens in Höhe von EUR 50.000

Einkommensgrenzen für eine Förderung

  • Alleinstehende: EUR 60.000
  • Ehegatten und Lebenspartnerschaften: EUR 100.000
  • je Kind (zusätzlich): EUR 10.000

Nähere Angaben in der Förderrichtlinie und auf der Programmseite der SAB.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, einen Nutzerzugang benötigen Sie dazu nicht zwingend.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
  • Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • Beantragen Sie die Auszahlung mit dem erforderlichen Formularen und Nachweisen.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss je nach Bauvorhaben als Einmalzahlung, in Teilbeiträgen oder in zwei gleich hohen Raten auf das von Ihnen angegebene Konto.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Identitätsnachweis
  • Bestätigung der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung
  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlicher Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens (Planungsleistungen gelten nicht als Baubeginn)
  • Vorhaben mit geplanten Ausgaben von weniger als 100.000 EUR können nach Antragstellung (Datum Posteingang SAB) begonnen werden.
  • Vorhaben mit geplanten Ausgaben ab 100.000 EUR dürfen erst nach Zusage durch die SAB begonnen werden.

Kosten (Gebühren)

  • für die Antragstellung: keine
  • Kreditzinsen
  • gegebenenfalls Kosten für die Bestellung von Grundpfandrechten und Versicherung, weitere Kosten nach vertraglicher Regelung

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 19.03.2021