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Verwaltungsleistungen

Fluggastrechte, Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt

Allgemeine Informationen

Gibt es im Zusammenhang mit Ihrem Flug Anlass zu einer Beschwerde? Und reagiert die jeweilige Luftfahrtgesellschaft nicht darauf - oder nur unzufriedenstellend? Dann können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt beschweren.

Tipp: Um eine Einigung mit dem Luftfahrtunternehmen zu erzielen, können Sie sich auch an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihre Fluggastrechte bei der betreffenden Fluggesellschaft vergeblich geltend gemacht oder
  • die Fluggesellschaft hat nicht binnen eines Monats über Ihren Antrag entschieden

Ein Erstattungsanspruch besteht nicht bei:

  • Umständen, die außerhalb der Fluggesellschaft liegen
  • einem Verschulden der oder des Reisenden
  • Verursachung durch Dritte

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich zunächst für weitere Informationen an das Bürgertelefon des Luftfahrt-Bundesamtes.

Erforderliche Unterlagen

  • Flugticket
  • weitere relevante Dokumente und Nachweise
  • nachvollziehbare Darstellung des Sachverhaltes und des vermuteten Rechtsverstoßes gegen die Fluggastrechte

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 06.07.2021

Weitere Informationen

Federal Aviation Authority citizens' hotline

Mo - Thu: 10:00 - 13:00 Uhr

Fristen

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