Sprengstoffrechtlichen Befähigungsschein beantragen
Allgemeine Informationen
Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen
Für die Arbeit und den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Beschäftigte wie zum Beispiel der Sprengberechtigte, der Betriebsmeister, der Leiter einer Betriebsabteilung, der Lagerverwalter oder der Fahrer einen behördlichen Befähigungsschein vorweisen können.
Ansprechstelle
Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben, beantragen den Befähigungsschein mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sächsischen Oberbergamt:
Voraussetzungen
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- erforderliche Fachkunde
- Zuverlässigkeit und persönliche (einschließlich körperliche) Eignung
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines sprengstoffrechtlichen Befähigungsnachweises, dafür steht Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung (s. erforderliche Unterlagen).
- Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Erforderliche Unterlagen
Formular: -> Sprengstoffrechtlicher Befähigungsnachweis nach § 20 SprengG - Antrag (Landesdirektion)
Formular: -> Sprengstoffrechtlicher Befähigungsnachweis nach § 20 SprengG - Antrag (Oberbergamt)
- Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre (Verlängerung auf Antrag)
Kosten (Gebühren)
ca. EUR 35,00 bis EUR 200,00 (Angaben gerundet)
Rechtsgrundlage
- § 20 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) - Befähigungsschein
- § 47b Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengG)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 18.05.2018
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5, Arbeitsschutz mit ihren Dienststellen und Dienstsitzen
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortswahl erforderlich)