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Freiwilliger Landtausch und Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Die Verfahren nach dem Land­wirt­schaftsanpassungsgesetz sind ein wichtiges Instrument zur Feststellung und Neuordnung der Eigentums­verhältnisse von getrennten Boden- und Gebäude- bzw. Anlageneigentum im ländlichen Raum. Oft stehen immer noch Anlagen landwirtschaftlicher Betriebe oder Eigenheime auf fremden Grund- und Boden.

Im Rahmen des Freiwilligen Landtausch und der Boden­ordnungsverfahren werden in der DDR-Zeit entstandene besondere Eigentumsverhältnisse im Zusammenhang mit zur Errichtung von Gebäuden und Anlagen begründeten Nutzungsrechten bzw. der Billigung staatlicher Stellen errichteter Gebäude in konforme Rechtsverhältnisse nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch überführt.

Im Landratsamt Vogtlandkreis ist die Flurbereinigungsbehörde die zuständige Behörde zur Durchführung der Verfahren, sie wird auf Antrag tätig. Die Kosten des Verfahrens trägt das Land.


Nähere Auskünfte erteilen die Ansprechpartner:

Frau Katrin Weller

Ländliche Entwicklung
Geschäftsbereich III |Amt für Kataster und Geoinformation|Sachgebiet Ländliche Entwicklung
Teamleiterin Bodenordnung

Postplatz 5

08523 Plauen

Herr Carsten Hofmann

Ländliche Entwicklung
Geschäftsbereich III |Amt für Kataster und Geoinformation|Sachgebiet Ländliche Entwicklung
Sachbearbeiter Bodenordnung Vogtland Ost

Postplatz 5

08523 Plauen